Rote-Hand-Brief zu Ondansetron
Am 1. Oktober 2019 riet ein Rote-Hand-Brief dazu, Ondansetron nicht im ersten Trimenon einer Schwangerschaft einzusetzen. Bei Frauen im gebärfähigen Alter sollte unter Ondansetron-Therapie eine Schwangerschaftsverhütung in Erwägung gezogen werden.
Zuvor hatte eine Kohortenstudie mit 1,8 Millionen Schwangeren gezeigt, dass unter Anwendung des 5-HT3-Rezeptor-Antagonisten im ersten Schwangerschaftsdrittel das Risiko für Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten beim Neugeborenen erhöht war. Insgesamt sind pro 10.000 behandelten Frauen drei zusätzliche Fälle (14 statt 11) aufgetreten. Andere epidemiologische Studien hatten zudem widersprüchliche Ergebnisse zu Herzfehlbildungen gezeigt.
Mehr zur Thematik finden Sie im Artikel „Üble Alternative für Schwangere?“ DAZ 2019, Nr. 6, S. 35 und im Artikel „Irritationen um Ondansetron in der Schwangerschaft“ s. DAZ 2020, Nr. 3, S. 24.
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