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Antrag ab 20. Oktober möglich
Nicht genutzte Grippeimpfstoffe: So bekommen Apotheken ihr Geld zurück
So kann ab 20. Oktober die Erstattung beantragt werden
Meldung und Rückerstattung werden den Apothekerverbänden zufolge über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erfolgen. Des Weiteren haben die Verbände ihre Mitglieder über das Verfahren informiert:
Ab 20. Oktober 2021 können die Apotheken Meldungen vornehmen. Dazu haben sie sechs Wochen Zeit. Die Meldefrist endet am 30. November 2021 um 24:00 Uhr (Eingang beim NNF). Nach Ablauf der Meldefrist besteht demnach kein Anspruch mehr auf Rückerstattung.
Weiter weisen die Verbände darauf hin, dass die Meldungen nur über das Portal des NNF erfolgen sollen. Apotheken, die noch nicht im Portal registriert sind, müssten jedoch mit einer Registrierungszeit von circa zehn Tagen rechnen. Auf die Vorteilhaftigkeit einer Anmeldung beim Portal seien sie erst kürzlich vom NNF schriftlich hingewiesen worden, heißt es von den Verbänden.
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Alternativ geht es im Notfall aber auch per Formblatt (kein Fax oder E-Mail). Das Formblatt wird während der Meldefrist unter https://www.dav-notdienstfonds.de/service/aktuelles/ abrufbar sein. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass formlose Anträge nicht bearbeitet werden können.
Die Unterlagen und Nachweise müssen bis Ende 2024 aufgehoben werden. In der pharmazeutischen Fachpresse vom kommenden Donnerstag wird es eine öffentliche Bekanntmachung zur Erstattung geben.
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