Irreführende Versprechen und belästigende Werbung

Cyber-Apothekenversicherung vor Gericht

19.10.2021, 15:15 Uhr

Zum Kundenkreis der ApoRisk GmbH sollen eigenen Angaben zufolge rund 5.000 Apothekerinnen und Apotheker zählen. (Foto: h_lunke /AdobeStock)

Zum Kundenkreis der ApoRisk GmbH sollen eigenen Angaben zufolge rund 5.000 Apothekerinnen und Apotheker zählen. (Foto: h_lunke /AdobeStock)


Apotheken fühlten sich von Mails, Faxen oder Anrufen „bombardiert“

Doch das Gerichtsverfahren drehte sich noch um eine weitere Angelegenheit, die wahrscheinlich von weitaus mehr Apotheken in den vergangenen Jahren wahrgenommen wurde. ApoRisk wirbt für die versprochenen Versicherungsangebote mit äußerst hoher Penetranz. Apothekerinnen und Apotheker berichteten gegenüber der DAZ, dass sie sich von Mails, Faxen oder Anrufen regelrecht „bombardiert“ fühlten. Flyer mit denselben langatmigen Werbeaussagen würden zum Teil immer wieder in den Apotheken empfangen. Dabei geht es um Dokumente mit dutzenden Seiten anpreisendem Text. Auch hier kam das Landgericht Lübeck zu dem Schluss, dass diese Geschäftspraktiken eindeutig illegal und durch das Wettbewerbsrecht sanktioniert sind. Während sich die Lübecker Richter vor allem mit den Werbefaxen auseinandersetzen mussten, gab es bereits vor einigen Jahren Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 18 O 34/16 und 6 U 164/16), bei denen ApoRisk die Verbreitung von belästigenden Werbemails untersagt wurde. Auch das Landgericht Mönchengladbach hat nach dem erneuten Versand zahlreicher Werbemails im September dieses Jahrs ein entsprechendes Verbot ausgesprochen (Az.: 8 O 26/21). Die Gerichtsentscheidungen sind inzwischen allesamt rechtskräftig oder wurden von der ApoRisk GmbH anerkannt.

Anwalt des Klägers befürchtet existenzbedrohende Situationen

Der Anwalt des Klägers, Jascha Arif, erklärt gegenüber der DAZ, dass er die ganze Thematik für sehr heikel halte. Auf die Apotheken könnten existenzbedrohende Situationen zukommen, weil im Schadensfall die Versicherungen nicht aufkommen. „Wenn Versicherungsleistungen tatsächlich gar nicht vom Risikoträger abgedeckt sind, steht die Apotheke ohne Versicherungsschutz da.“ Arif weist in dem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass ApoRisk selber gar nicht versichern dürfe. „Hierfür benötigen die Unternehmen eine BaFin-Erlaubnis und es bestehen hohe gesetzliche Anforderungen.“ Sollte es tatsächlich so sein, dass mehrere Tausend Apotheken betroffen sind, berge dies eine „immense Sprengkraft“ für die Branche. Zur penetranten Werbung von ApoRisk sagt Arif: „Das Problem hier ist auch, dass die Apotheker sich zwar oftmals sehr belästigt fühlen, jedoch auch unsicher sind, ob so eine Form der Ansprache nicht doch erlaubt und damit hinzunehmen sei.“



Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

ApoRisk

von Arne Müller am 19.10.2021 um 16:11 Uhr

Unglaublich. Und so etwas darf in Deutschland jahrelang ungestraft geschehen. Peinlich....

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