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Irreführende Versprechen und belästigende Werbung
Cyber-Apothekenversicherung vor Gericht
Mehrere Tausend Apotheken sollen zum Kundenkreis von ApoRisk zählen und ein Teil von ihnen könnte mit falschen Versicherungsversprechen gewonnen worden sein. Im Rahmen mehrerer Gerichtsverfahren schaffte es der Versicherungsvermittler nicht zu belegen, dass beworbene Leistungen tatsächlich versichert sind. Konkret ging es vor dem Landgericht Lübeck um eine Cyber-Versicherung. Prozessbeteiligte bewerten die Thematik als sehr heikel und als existenzbedrohend für die betroffenen Apotheken, sollte es zu einem Schadensfall kommen.
Bahnt sich gerade ein branchenweiter Skandal an, von dem zahlreiche Apotheken betroffen sind? Zum Kundenkreis der ApoRisk GmbH, einem Apothekenversicherungsvermittler, zählen eigenen Angaben zufolge rund 5.000 Apothekerinnen und Apotheker. Die Aktivitäten des Karlsruher Unternehmens werden in der Versicherungsbranche bereits seit Längerem mit Irritationen wahrgenommen, wie Insider gegenüber der DAZ berichten. Konkret geht es um mögliche Unwahrheiten, Täuschungen, maßlose Übertreibungen sowie unlautere Geschäftspraktiken.
Einige der Vorwürfe wurden mittlerweile durch unterschiedliche Gerichte bestätigt – es existieren rechtskräftige Urteile, die von der Berufsöffentlichkeit aber bisher offenbar nicht wahrgenommen wurden. Gegenüber der DAZ bestreitet ApoRisk die Vorwürfe und beziffert den Kundenkreis auf 5.000 Apothekerinnen und Apotheker, davon 2.000 Inhaberinnen und Inhaber mit 2.800 bis 3.000 Apotheken. Etwa 35 Prozent von ihnen sollen eine Cyber-Versicherung abgeschlossen haben. Es sollen darüber hinaus Rahmenverträge mit den Apothekerverbänden Mecklenburg-Vorpommern und Hessen laufen.
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Zunehmende Risiken erfordern proaktives Handeln
Zum Hintergrund: Bei ApoRisk handelt es sich um eine Firma, die nicht selbst versichert, sondern Aufgaben von Versicherungsgesellschaften übernimmt und in deren Vollmacht handelt. Es geht also vor allem um die Vermittlung von Versicherungen. Dafür konzipiert ApoRisk Leistungspakete und sucht Versicherungsgesellschaften, die das jeweilige Risiko tragen – in diesem Fall die Helvetia oder auch die Basler.
Markt- und Bestandsgarantie im Fokus
Doch um welche Versicherungen geht es konkret? Das Landgericht Lübeck hat am 27. Juli dieses Jahres ein rechtskräftiges Urteil verkündet, mit dem eine vorangegangene einstweilige Verfügung bestätigt wurde. Diese verbietet ApoRisk, gegenüber Apothekerinnen und Apothekern damit zu werben, dass „sämtliche zum Zeitpunkt des Schadens am deutschen Markt angebotenen Deckungserweiterungen als mitversichert gelten“ (Az.: 16 O 89/20). Solch eine Aussage wird im Versicherungsjargon als Marktgarantie bezeichnet. ApoRisk nutzte dieses Versprechen unter anderem für die Cyber-Versicherung „PharmaRisk Cyber“. Darüber hinaus wurde es dem Versicherungsvermittler verboten, Neukunden mit einer sogenannten Bestandsgarantie zu locken, bei der die Leistungen des Vorversicherers übernommen werden.
1 Kommentar
ApoRisk
von Arne Müller am 19.10.2021 um 16:11 Uhr
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