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Interview mit dem früheren DocMorris-CSO Max Müller
Haben in der DocMorris-Zentrale die Korken geknallt?
Kaum eine Person steht in der Wahrnehmung der deutschen Apothekerschaft so sehr für den Arzneimittelversandhandel wie Max Müller. Als Chief Strategy Officer bestimmte er von 2013 bis 2020 maßgeblich die Geschicke von DocMorris und war zugleich dessen prominentestes Gesicht. Anlässlich des fünften Jahrestages des EuGH-Urteils zur Preisbindung hat die DAZ mit ihm gesprochen, unter anderem darüber, wie damals die Stimmung bei DocMorris war und was er eigentlich heute macht.
DAZ: Wir können uns alle gut an den 19. Oktober 2016 erinnern. Sie vermutlich auch. Wie war das damals? Waren Sie und ihre damaligen Kollegen gespannt wie Kinder vor der Bescherung oder war es nur ein Termin, wie viele andere?
Max Müller: Es waren sicherlich alle, die rund um den Bereich Apotheke tätig sind, an diesem Tage gespannt, was das Gericht urteilen würde.
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Das unmögliche Urteil
Waren Sie vor Ort oder haben Sie das Ganze aus der Ferne verfolgt?
Es gebietet der Respekt vor dem höchsten europäischen Gericht, dass man vor Ort ist.
Haben nach der Verkündung des Urteils in der DocMorris-Zentrale die Korken geknallt?
Da ich in Luxemburg war, weiß ich das nicht einmal. Ich habe jedenfalls erstmal einen Espresso getrunken, einen doppelten, um genau zu sein.
Haben Sie persönlich mit diesem Ausgang gerechnet? Schließlich war die Linie des EuGH bei den Apothekenthemen eigentlich vorher eine andere.
Vor Gericht und auf hoher See … rechnen kann man nie mit einem Urteil. Darauf hingearbeitet, das haben wir schon.
Man hört gelegentlich Stimmen, dass die Vertreter der Bundesregierung nicht optimal vorbereitet waren. Teilen Sie diese Auffassung?
Das kann ich nicht beurteilen.
Wenn ja, wäre mit anderer Vorbereitung in Ihren Augen ein anderer Ausgang möglich gewesen?
Das ist eine spekulative Frage.
Dass seitens der Apothekerschaft versucht wird, die Preisbindung wiederherzustellen, war vermutlich absehbar. Sind Sie davon ausgegangen, dass es auch klappt?
Es war absehbar, dass es eine Vielfalt an Optionen geben würde, abhängig vom jeweiligen Urteil, und natürlich gab es für eine Vielzahl von diesen Optionen entsprechende Strategievarianten.
Wie bewerten Sie den Trick, das Bonusverbot im Sozialrecht unterzubringen juristisch?
Ein Gesetz durch Beschluss des Deutschen Bundestags, mit Absegnung durch die EU-Kommission, ist kein Trick.
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