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Lutz Engelen zum EuGH-Urteil 2016
„Ich musste zusehen, wie das den Bach runtergeht“ (Video)
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) wehrt sich seit Jahren gegen die Aktivitäten des Arzneimittelversenders DocMorris – fast ausnahmslos erfolgreich im Rahmen vieler Gerichtsverfahren. Doch als es 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof um die deutsche Arzneimittelpreisbindung ging, durfte der damalige AKNR-Präsident Lutz Engelen nur zuschauen und war nicht aktiv an den Verhandlungen beteiligt. Dabei hätte seine Kammer womöglich besser argumentiert, wie er im Video-Interview rückblickend erklärt.
Statt nach Köln ging es nach Düsseldorf – und damit nahm das Schicksal seinen Lauf. Während die Apothekerkammer Nordrhein ihre Prozesserfolge gegen DocMorris fast immer vor dem Oberlandesgericht Köln verzeichnen konnte, kam das Verfahren zur deutschen Arzneimittelpreisbindung nicht in der Domstadt, sondern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in die heiße Phase.
Die Richter mussten sich im Rahmen eines Berufungsverfahrens mit einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen den niederländischen Arzneimittelversender DocMorris befassen, und es ging mal wieder um Boni: Die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV) pries ihren Mitgliedern besondere Konditionen des Versenders an. Das Düsseldorfer Gericht tat sich offenkundig schwer, die hiesige Rechtslage hinzunehmen und beschloss im März 2015, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Die Wettbewerbszentrale hatte im Auftrag der Bayerischen Landesapothekerkammer gegen das Boni-Modell geklagt und in erster Instanz auch Recht bekommen.
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Lutz Engelen war damals Präsident der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und bot an, den Gerichtsprozess zu begleiten, „nicht weil die Kammer Nordrhein die intelligentere Kammer ist, sondern weil wir aus diesen vielen Verfahren Erfahrungen gesammelt haben“. Engelen wollte das Verfahren nach Köln leiten, weil sich dort die Richter bisher in einem Dutzend Verfahren konsequent für die deutsche Gesetzgebung entschieden hatten. Doch die Verfahrensbeteiligten schlugen das Angebot aus. Auf Empfehlung der ABDA wurde das Anwaltsduo Dechamps/Schwarze beauftragt und vom OLG Düsseldorf ging es dann zum EuGH nach Luxemburg. Engelen und zwei Kammerjuristinnen reisten hinterher, als Prozessbeobachter und nicht als Beteiligte. Vor Ort fiel ihnen auf, wie gering das Interesse der apothekerlichen Standesvertretung an dem Verfahren war.
2 Kommentare
Olle Kamellen
von Thomas Luft am 21.10.2021 um 7:34 Uhr
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unfassbar
von Karl Friedrich Müller am 19.10.2021 um 9:18 Uhr
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