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G-BA ändert Nutzenbewertung
Erenumab: nun beträchtlicher Zusatznutzen im Vergleich zu Topiramat
Warum änderte der G-BA seine Einschätzung?
Der G-BA stützt seine neue Einschätzung auf Ergebnisse der von Novartis aufgelegten Studie HER-MES, in der eine Migräneprophylaxe mit Erenumab mit einer mit Topiramat an Patienten mit episodischer Migräne verglichen wurde. Den primären Endpunkt wählte Novartis durchaus klug: „Primärer Studienendpunkt ist der Therapieabbruch aufgrund von Nebenwirkungen“, definierte Novartis. Und gerade die unerwünschten Arzneimittelwirkungen gelten als großes Manko der Migräneprophylaxe mit den konventionellen Prophylaktika. Als sekundären Endpunkt interessiert Novartis der „Anteil der Patienten mit einer Reduktion der monatlichen Migränetage um 50 Prozent“.
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In beiden Punkten überzeugte Erenumab stärker als Topiramat. Nach dreimonatiger Behandlung kam es bei 55,4 Prozent der Erenumabpatienten (215 von 388) zu einer mindestens 50-prozentigen Reduktion der monatlichen Migränetage. In der Topiramatgruppe berichteten diesen Erfolg hingegen 31,2 Prozent (121 von 388). 10,6 Prozent der Erenumabpatienten (41 von 388) brachen ihre Therapie aufgrund von Nebenwirkungen ab, unter Topiramat lag die Abbruchrate bei 38,9 Prozent (151 von 388).
Der G-BA sieht in den Studienergebnissen damit Vorteile bei den Migränetagen pro Monat und bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und beim Abbruch aufgrund von unerwünschten Ereignissen.
Mit der geänderten Nutzenbewertung dürften nun auch Ärztinnen und Ärzte mehr Spielraum in der Verordnung von Erenumab in der Migräneprophylaxe bekommen, dürfen nun nicht ausschließliche völlig austherapierte Migräniker Erenumab erhalten.
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