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Bald wird geboostert, was die Spritzen hergeben. Aber es geht zu langsam voran, die Hausärzte ächzen schon. Die Politik macht mehr Druck und kann sich Covid-19-Impfapotheken vorstellen. Im Gegenzug beschließt der Ärztetag die Forderung, den Niedergelassenen das Dispensierrecht im Notdienst zu geben – aber sie wissen nicht, was sie da tun! Und beim E-Rezept sind wir doch noch nicht alle „ready“, aber bald „fix und fertig“, wenn es so weitergeht. Guter Froese-Vorschlag: Der ausgedruckte Token fürs E-Rezept muss ein Dokument sein. Es darf nicht durch die Versandhauswelt geistern. Guter Hasse- und Hoch-Vorschlag: Mehr Ehrlichkeit bei den Gehaltstarifverträgen. Und kommen auch Gehaltstarife für Filialleitungen?
1. November 2021
Noch im Sommer hatte der Gesundheitsexperte der Grünen, Janosch Dahmen, keine Sympathien für den Vorschlag von uns Apothekers, dass wir gegen Covid-19 impfen. Mittlerweile hat er seine Einstellung dazu geändert: Jetzt hält er es für denkbar, sich auch in Apotheken impfen zu lassen. Grund für seinen Sinneswandel: Mit den Impfungen gegen Covid-19 geht es in Arztpraxen zu langsam voran. Mein liebes Tagebuch, mag sein, dass er seine Äußerung auch deshalb machte, um den Druck auf seine Heilberufskolleginnen und -kollegen zu erhöhen. Denn da scheinen die Niedergelassenen derzeit tatsächlich an ihre Kapazitätsgrenzen zu kommen: die Grippeschutz-Impfungen sind deutlich angestiegen und jetzt kommen noch die Booster-Impfungen hinzu – das überfordert die eine oder andere Praxis. Dahmen: „Nach der Schließung der meisten Impfzentren erfüllen die Praxen die in sie gesetzten Erwartungen erkennbar nicht, weder bei den Erst- noch bei den Booster-Impfungen.“ Übrigens, auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich bereits dafür ausgesprochen, in Apotheken gegen Covid-19 zu impfen. Und der neue Chef des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, Thomas Rochell, hält es für denkbar, wie er im DAZ.online-Interview sagt, Corona-Auffrischimpfungen in Apotheken durchzuführen. Zwar noch nicht in diesem Herbst, aber künftig: „Vielleicht kommt die Politik also auf uns zurück. In jedem Fall stünden wir dafür bereit“, so Rochell. Mein liebes Tagebuch, klingt gut. Und es könnte doch gut möglich sein, dass sich in der Ampel-Koalition etwas in diese Richtung bewegt. Was hindert uns also daran, uns schon mal warmzulaufen und zumindest die geforderte Ausbildung zur Impfung zu absolvieren. Damit wir mit Überzeugung sagen können: Wir Apothekers stehen bereit.
Thomas Rochell, neuer Vorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL), äußert sich im DAZ.online-Interview auch zur neuen Digitalgesellschaft GEDISA. 16 Apothekerverbände beteiligen sich bereits als Gesellschafter daran, und das, obwohl nach Ansicht von Rochell wichtige Informationen fehlen, „um eine Entscheidung über eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, noch dazu mit solch einer finanziellen Tragweite, treffen zu können“. Die generelle berufspolitische Idee hinter GEDISA könne durchaus sinnvoll sein, so der AVWL-Chef, man wolle als AVWL aber keinen Freifahrtschein ausstellen. Mein liebes Tagebuch, da kann man ihm doch nur zustimmen. Aber heißt dies dann im Umkehrschluss, dass die 16 anderen Apothekerverbände diesen Freifahrtschein bereits ausgestellt haben? Und ja, Rochell spricht sich auch dafür aus, dass Nicht-Verbandsmitglieder in irgendeiner Form die Chance bekommen müssen, die Dienste der GEDISA in Anspruch zu nehmen. Mein liebes Tagebuch, da sollte in der Tat darüber nachgedacht werden: Wenn man schon so eine berufsständische Plattformlösung auf die Beine stellt, dann sollte sie allen Apotheken auch immer zugänglich sein. Über die Bedingungen kann man dann noch sprechen.
Der Vorschlag von Peter Froese, Chef des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, hat was: Der Ausdruck des Zugangscodes fürs E-Rezept, der sogenannte Token, sollte als Dokument eingestuft werden. Diese Forderung könnte sogar in der noch ausstehenden Rechtsverordnung umgesetzt werden. Mein liebes Tagebuch, das wäre doch die Lösung für viele Fragen. Wenn sich da nämlich nichts tut, kann dieser Token ungeniert abfotografiert, ausgedruckt, kopiert und durch die Versandhauswelt der EU-Großhändler geschickt oder sogar damit gehandelt werden. Denn es ist doch so: Wer den Token hat, kann das Rezept einlösen. Also, da muss etwas geschehen, auch im Sinne der Patientensicherheit. Außerdem, wenn der Ausdruck des Tokens ein Dokument ist, so Froese, kann auf dieser Grundlage das Arzneimittel abgegeben werden, selbst wenn das Internet oder Technikkomponenten ausgefallen sind. Mein liebes Tagebuch, der Token als Dokument wäre eine Lösung, aber ist sie auch praktikabel? Einem Ausdruck sieht man nicht an, ob er bereits kopiert wurde…
4 Kommentare
Dispensierrecht im Notdienst
von Dr. Christoph Klotz am 09.11.2021 um 0:27 Uhr
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AW: Dispensierrecht im Notdienst
von Dr. Christoph Klotz am 09.11.2021 um 0:49 Uhr
Zweiter Kommentar
von Frank am 08.11.2021 um 6:18 Uhr
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Kein einziger Kommentar
von Conny am 07.11.2021 um 22:12 Uhr
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