E-Rezept

Gesundheitskarte als neuer „Renner“ für die Token-Übermittlung

Rostock - 12.11.2021, 14:30 Uhr

Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK). (c / Foto: IMAGO / JOKER) 

Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK). (c / Foto: IMAGO / JOKER)
 


In der festgefahrenen Debatte zu den Übertragungswegen für E-Rezept-Zugangscodes gibt es einen neuen Ansatz: die elektronische Gesundheitskarte ohne Nutzung einer PIN. Sören Friedrich, ABDA-Abteilungsleiter für IT und Telematik, sieht darin große Vorteile für Apotheken und Patienten. Das werde „der Renner“. Zugleich wies er auf mehrere Gründe hin, weshalb sich die bundesweite Anwendung des E-Rezepts verzögern dürfte.

Bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern am 10. November in Rostock zeigte sich Sören Friedrich, ABDA-Abteilungsleiter für IT und Telematik, insgesamt zuversichtlich zum E-Rezept, ließ aber Skepsis zum Zeitplan durchblicken. Offenbar ist die Entwicklung derzeit noch weit von einer flächendeckenden Umsetzung entfernt. Für den „Produktivbetrieb“ in der Fokusregion Berlin-Brandenburg sei vieles aus dem GERDA-Projekt der Apotheker in Baden-Württemberg übernommen worden, berichtete Friedrich.

Doch bisher sei in der Fokusregion nur eine kleine dreistellige Zahl von E-Rezepten abgerechnet worden, von denen viele fingiert gewesen seien. Dabei seien viele Fehler aufgetreten. Als Voraussetzung für den bundesweiten Betrieb würden nun Eckdaten definiert. Dafür sollten mindestens 1.000 belieferte E-Rezepte, 80 Prozent betriebsbereite Apotheken und ein noch offener Prozentsatz betriebsbereiter Arztpraxen vorausgesetzt werden. Um dies zu erfüllen, sei „noch Luft nach oben“. Beim Stichtag 1. Januar 2022 gehe es auch nur um verschriebene Fertigarzneimittel, noch nicht um Rezepturen. Außerdem müssten verschiedene Umsetzungen für die GKV und die PKV geplant werden. BtM- und T-Rezepte sind erst ab Anfang 2023 als E-Rezepte geplant – oder nachdem die „rosa“ Rezepte umgestellt sind.

Üben mit der App

Den Apotheken empfiehlt Friedrich, das Personal für das E-Rezept zu schulen. Wichtig sei, dass das E-Rezept nur mit der Gematik-App elektronisch übertragen werden könne. Die Apothekenteams sollten sich damit vertraut machen, um es den Patienten erklären zu können. Darum sei es auch für die Arbeit der Apotheken und Arztpraxen wichtig, dass es nur eine App für die Rezeptübermittlung gebe. In der Diskussion wurde dazu angemerkt, dass die App von DocMorris besser zu finden sei als die Gematik-App mit der Bezeichnung „E-Rezept“. Offenbar liege das an der Finanzierung der Eintragung.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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