E-Rezept

Gesundheitskarte als neuer „Renner“ für die Token-Übermittlung

Rostock - 12.11.2021, 14:30 Uhr

Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK). (c / Foto: IMAGO / JOKER) 

Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK). (c / Foto: IMAGO / JOKER)
 


E-Rezept über Smartphone oder gedruckten Zugangscode

Friedrich erinnerte an die beiden schon vielfach diskutierten Übertragungswege für das E-Rezept. Über ein Smartphone könnten die Zugangsdaten übermittelt werden, wenn das Gerät und die elektronische Gesundheitskarte des Patienten für die NFC-Technik ausgerüstet sind. Als Alternative könne der Zugangscode ausgedruckt und in der Apotheke vorlegt werden. Wer dann zuerst auf das E-Rezept zugreife, könne es abrechnen. Friedrich ging dabei nicht auf die Gefahren bei der ungeschützten Weiterleitung fotografierter Zugangscodes ein, vor denen insbesondere Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, mehrfach gewarnt hatte.

Neuer Ansatz: E-Rezept über die Gesundheitskarte

Doch Friedrich stellte als mögliche Lösung solcher Probleme eine neue dritte Variante für die Nutzung des E-Rezepts vor: über die elektronische Gesundheitskarte. Die Spezifikation für diesen neuen Übertragungsweg solle bis zum 1. Dezember vorgelegt werden. Wann er umgesetzt werden könne, ließ Friedrich offen. Dabei lade der Arzt den Zugangscode auf die elektronische Gesundheitskarte des Patienten. Dieser stecke die Karte später in das Terminal in der Apotheke und benötige dafür keine PIN. Dann könne die Apotheke alle für diesen Patienten hinterlegten E-Rezepte aus der Telematikinfrastruktur auslesen. Friedrich äußerte sich sehr optimistisch für diese Variante. „Das ist der beste Weg für die Vor-Ort-Apotheken“, ist Friedrich überzeugt. Er erwarte, dass dies „der Renner“ wird, weil es auch für die Patienten der „smarteste“ Weg sei.

Möglicherweise Ausweitung der Fokusregion

Allerdings hätte sich Friedrich gewünscht, dass sich Deutschland mehr an anderen Ländern orientiert und das Papierrezept langsam ausschleicht. Stattdessen sollte es in Deutschland ein „big bang“ sein. Doch dazu werde es nicht kommen, solange nicht alle Krankenkassen bereit seien, erklärte Friedrich und nannte damit einen weiteren Grund für eine mögliche Verzögerung. In der Diskussion folgerte Carsten Pelzer, Geschäftsführer des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern, die Apotheken würden nach dem 1. Januar nicht mit E-Rezepten „überschüttet“. Er könne sich eher eine Ausweitung der Fokusregion in Bereiche vorstellen, in denen sich mehr interessierte Ärzte finden. Bisher seien nur 30 Apotheken in Berlin und Brandenburg beteiligt, obwohl dort 800 Apotheken bereit seien.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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