Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Letzter Schliff an neuen Coronaregeln

Berlin - 15.11.2021, 17:55 Uhr

Wie lässt sich das deutsche Volk jetzt am besten vor weiteren Coronainfektionen und COVID-19-Erkrankungen schützen? (Foto: IMAGO / Westend61)

Wie lässt sich das deutsche Volk jetzt am besten vor weiteren Coronainfektionen und COVID-19-Erkrankungen schützen? (Foto: IMAGO / Westend61)


Anhörung: Offenbarungsbefugnis für Apotheker?

Bei der Anhörung heute im Hauptausschuss des Bundestags gab es Zuspruch, wie auch Kritik. Die Physikerin und Modelliererin Viola Priesemann erklärte: „Das, was derzeit geplant ist, nur 2G, 3G im öffentlichen Bereich, das wird nicht reichen, um die Fallzahlen runterzubringen.“ Denn die meisten Kontakte spielten sich im Privaten ab, und durch Schulen und Arbeitsplatz gebe es viele Verbindungen zwischen Geimpften und Ungeimpften. „Impfen und Boostern sind der Weg aus der Pandemie“, betonte Priesemann. Alles andere diene nur der Überbrückung. Auch der Virologe Christian Drosten sagte, in der aktuellen „Hochinzidenz-Zeit“ verhindere man mit 3G in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht, dass Geimpfte, die unerkannt infiziert seien, Menschen ohne Impfung ansteckten. In stabilen Sozialgruppen, etwa am Arbeitsplatz, könne die 3G-Regel jedoch noch etwas ausrichten.

Änderungen im Strafgesetzbuch

Zur Sprache kamen auch die geplanten Änderungen im Strafgesetzbuch, mit der Strafbarkeitslücken im Bereich der Impfpassfälschung geschlossen werden sollen. Die Unionsfraktion hat hierzu einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt wird, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war. Der Strafrechtsprofessor Dr. Jörg Eisele von der Universität Tübingen, kritisierte, dass SPD, Grüne und FDP – anders als die Union – keine Strafverschärfungen und keine Versuchsstrafbarkeit vorsehen. Die Ampelkoalitionäre in spe wollen in den Regelungen rund um gefälschte Gesundheitszeugnisse (§§ 277- 279 StGB) nur klarstellen, dass diese nicht nur an die Vorlage bei Behörden und Versicherungen anknüpfen. Strafbar soll es generell sein, wenn sie zur Täuschung im Rechtsverkehr unrichtig oder unbefugt ausgestellt und gebraucht werden. Wolle man es dabei belassen, müsse man zumindest mit einer Subsidiaritätsklausel sicherstellen, dass sie die Vorschriften für die allgemeinen Urkundendelikte (die mit höheren Strafen bedroht sind) nicht sperren. Die regte auch Professor Dr. Frank Zieschang, Universität Würzburg, an. Er ist zudem der Meinung, dass digitale Gesundheitsbescheinigungen keine Gesundheitszeugnisse im Sinne der Strafnormen darstellen. Diese müssten ausdrücklich genannt werden, sollen sie mit erfasst sein.

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Eisele begrüßte, dass schon die Eintragung unrichtiger Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe gestellt werden soll. Kritisch sieht er aber, dass dies strenger bestraft werden soll als das unbefugte Ausstellen oder der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Er sprach auch die „Strafbarkeitsfalle“ für Apotheken an: Unter anderem für sie stellt sich die Frage, ob sie ihre Schweigepflicht (§ 203 StGB) verletzen, wenn sie den Behörden von einer mutmaßlichen Fälschung berichten. Ob sie in einem rechtfertigenden Notstand handeln, sei für sie schwer abschätzbar. Daher schlägt Eisele vor, entsprechend den Regelungen in § 6 ff. IfSG (Meldepflicht bei bestimmten Krankheiten) bei einem Fälschungsverdacht eine besondere Offenbarungsbefugnis aufzunehmen.

Nun wird der Ausschuss nochmals über das Gesetzespaket beraten – am Donnerstag soll es der Bundestag verabschieden. Am Freitag soll dann der Bundesrat über die Zustimmung entscheiden.



Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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