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1. Dezember 2021
Das geht jetzt ratzfatz: Die Koalition aus SPD, Grüne und FDP hat bereits die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Angehörigen der Apotheker-, Zahn- und Tierarzt-Berufe Covid-19-Impfungen durchführen könnten. Am 1. Januar 2022 soll die Regelung in Kraft treten und auf ein Jahr befristet sein. Voraussetzung soll sein, dass diese Heilberufe erfolgreich an einer Impfschulung teilgenommen haben und in den jeweiligen Apotheken, Zahnarzt- und Tierarztpraxen eine geeignete Räumlichkeit mit erforderlicher Ausstattung zum Impfen (die Liege!) vorhanden ist. übrigens, die Schulungen für Grippeschutzimpfungen sollen anerkannt werden. Mein liebes Tagebuch, so muss es sein, wenn wir etwas in dieser angespannten pandemischen Lage erreichen wollen.
Sogar die ABDA steht Gewehr bei Fuß: „Wir haben das nötige Kompakt-Schulungsprogramm bereits vergangene Woche auf den Weg gebracht“, lässt uns ABDA-Präsidentin Overwiening wissen. Den Theorieteil können sich die Apothekers, die sich schulen lassen wollen, per Video reinziehen und die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten gibt’s dann voraussichtlich in Kammerschulungen, Impfzentren oder Arztpraxen. Mein liebes Tagebuch, auf geht’s!
1 Kommentar
Auf los gehts los !
von Ulrich Ströh am 05.12.2021 um 9:16 Uhr
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