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Corona-Impfnachweise
Chargenprüfung künftig im Verbände-Portal möglich
Prüfung bei der Zertifikateerstellung und unabhängig davon
Die Chargenprüfung im Portal kann dann auf zwei Ebenen erfolgen:
Einmal kann unabhängig von der Zertifikateausstellung die Charge überprüft werden. Dazu soll es eine weitere Kachel im Menüpunkt „COVID-19-ZERTIFIKATE > ZUM ZERTIFIZIERUNGSPORTAL“ geben: Dort können ohne Angabe von Patientendaten Chargennummern und Gültigkeitszeiträume geprüft werden.
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Außerdem wird die Prüffunktion in das Modul zum Erstellen von Impfzertifikaten integriert: Nach Auswahl des Impfstoffes wird künftig ein neues Feld „Chargennummer“ eingeblendet. Wenn alle notwendigen Informationen eingegeben sind, wird nach Bedienung des Buttons „Hinzufügen“ die Charge überprüft. Auf dem fertigen Zertifikat findet sich die Chargennummer übrigens nicht.
Bei Zweifel an Echtheit, nicht zertifizieren
Existiert die Charge nicht oder liegt das Impfdatum außerhalb des Zeitraums zwischen Zulassung und Verfall, werden die Nutzer:innen darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung notwendig ist. Aus welchem Grund das System anschlägt, wird zudem in einer Box angezeigt.
Ganz aus der Verantwortung sind die Apotheken allerdings nicht: Die Kammern weisen aber noch einmal extra daraufhin, dass es, wenn es trotz positiver Prüfung Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises gibt, die Ausstellung eines digitalen Zertifikats abgelehnt werden muss.
1 Kommentar
Warum nicht gleich?
von Brigitte Hillner am 15.12.2021 um 19:59 Uhr
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