Corona-Impfnachweise

Chargenprüfung künftig im Verbände-Portal möglich

Stuttgart - 15.12.2021, 12:15 Uhr

Echte Charge oder nicht? Apotheken können künftig im DAV-Portal Chargen verifizieren und überprüfen, ob die angebliche Impfung in dem Zeitraum zwischen der Zulassung durch das PEI bzw. der Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist. (s / Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Echte Charge oder nicht? Apotheken können künftig im DAV-Portal Chargen verifizieren und überprüfen, ob die angebliche Impfung in dem Zeitraum zwischen der Zulassung durch das PEI bzw. der Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist. (s / Foto: IMAGO / Jochen Tack)


Apotheken bekommen ein wenig Unterstützung bei der Verifizierung von Impfpässen. Ab dem morgigen Donnerstag soll es im Verbändeportal „mein-apothekenmanager.de“ eine neue Funktion geben, die es erlaubt, Chargennummern zu überprüfen. Der Deutsche Apotheke Verband (DAV) hat sie gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) entwickelt. Damit erhofft man sich, zumindest einen Teil der Fälschungen bei Impfausweisen künftig zu erkennen.

Die Apotheken waren bislang bei der Überprüfung der Echtheit von Impfnachweisen ziemlich allein gelassen. Daher tauschte man sich in Facebookgruppen aus oder nutzte behelfsweise die SafeVac-App zur Chargenprüfung, die dazu aber gar nicht geeignet ist. Die Bundespolizei hingegen verfügt offenbar über ein entsprechendes Tool. Auch sammelten einzelne Verbände auf lokaler Ebene Bilder von nachweislich gefälschten gelben Impfpässen. Alles in allem ist die Situation bislang unbefriedigend. Einige Apotheken entschlossen sich auch, gar keine digitalen Impfnachweise mehr auszustellen, weil sie deren Echtheit nicht gewährleisten können und sie außerdem ihre Mitarbeiter:innen in Gefahr sehen – nicht alle Kund:innen reagieren gelassen, wenn ihnen das Zertifikat aufgrund von Zweifeln an der Echtheit ihres Impfnachweises verweigert wird. 

Vor knapp zwei Wochen erklärte ein DAV-Sprecher auf Nachfrage der DAZ, dass aus Apothekensicht die Hinterlegung von Chargen im Verbändeportal „im Kontext von Prüfungs- und Sicherungsmaßnahmen“ einen Lösungsansatz gegen Fälschungen der Impfdokumentation bieten könnte. Man habe aber hierzu noch keine abschließenden Festlegungen mit dem Paul-Ehrlich-Institut getroffen.

Das ist nun offensichtlich geschehen. Wie der DAV mitteilt, soll ab dem morgigen Donnerstag im Verbändeportal „mein-apothekenmanager.de“ eine neue Prüffunktion zu Verfügung stehen. Entwickelt wurde sie demnach gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut.

Apotheken haben dann nicht nur die Möglichkeit zu prüfen, ob die Charge im Impfpass zu den in Deutschland verimpften Dosen der COVID-19-Impfstoffe passt, sondern auch, ob die angebliche Impfung in dem Zeitraum zwischen der Zulassung durch das PEI beziehungsweise der Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist. Letzteres ist essenziell, da viele Fälschungen mit real existierenden Chargennummern kursieren. Damit könnte zumindest ein Teil der Fälschungen bei Impfausweisen erkannt werden, so die Hoffnung.

Prüfung bei der Zertifikateerstellung und unabhängig davon

Die Chargenprüfung im Portal kann dann auf zwei Ebenen erfolgen:

Einmal kann unabhängig von der Zertifikateausstellung die Charge überprüft werden. Dazu soll es eine weitere Kachel im Menüpunkt „COVID-19-ZERTIFIKATE > ZUM ZERTIFIZIERUNGSPORTAL“ geben: Dort können ohne Angabe von Patientendaten Chargennummern und Gültigkeitszeiträume geprüft werden.

Außerdem wird die Prüffunktion in das Modul zum Erstellen von Impfzertifikaten integriert: Nach Auswahl des Impfstoffes wird künftig ein neues Feld „Chargennummer“ eingeblendet. Wenn alle notwendigen Informationen eingegeben sind, wird nach Bedienung des Buttons „Hinzufügen“ die Charge überprüft. Auf dem fertigen Zertifikat findet sich die Chargennummer übrigens nicht.

Bei Zweifel an Echtheit, nicht zertifizieren

Existiert die Charge nicht oder liegt das Impfdatum außerhalb des Zeitraums zwischen Zulassung und Verfall, werden die Nutzer:innen darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung notwendig ist. Aus welchem Grund das System anschlägt, wird zudem in einer Box angezeigt.

Ganz aus der Verantwortung sind die Apotheken allerdings nicht: Die Kammern weisen aber noch einmal extra daraufhin, dass es, wenn es trotz positiver Prüfung Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises gibt, die Ausstellung eines digitalen Zertifikats abgelehnt werden muss.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Warum nicht gleich?

von Brigitte Hillner am 15.12.2021 um 19:59 Uhr

Ich habe die Möglichkeit die Charge einzugeben von Anfang an vermisst und nicht verstanden warum es sie nicht gab. Diese Funktion ist mehr als überfällig!

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