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Neuer Bericht des Insolvenzverwalters
AvP-Insolvenzverfahren: mühsame Detailarbeit, Musterprozesse und viele Klagen
Um die Insolvenz des Rechenzentrums AvP war es in den vorigen Monaten recht still geworden. Dennoch hat sich viel getan, wie der jüngste Bericht des Insolvenzverwalters Jan-Philipp Hoos für das zuständige Gericht zeigt. Der Umgang mit den bekannten Problemen erweist sich im Detail als sehr mühsam. Wegen der Unsicherheiten zu Aussonderungsrechten und Forderungen aus Rabattverfall werden Musterprozesse vorbereitet. Das Verfahren wird voraussichtlich noch mindestens bis 2024 dauern.
Ein relativ großer Abschnitt im Tätigkeitsbericht vom 15. Dezember zur Insolvenzverwaltung für die AvP Deutschland GmbH bezieht sich auf mögliche Aussonderungsrechte von Apotheken. Zum Hintergrund: Solche Rechte würden dazu führen, dass Apotheken die betreffenden ausstehenden Zahlungen vorab in voller Höhe erhalten. Sie müssten dann nicht auf das Ende des Insolvenzverfahrens warten und sich nicht mit einem Anteil an der noch unbekannten Insolvenzmasse begnügen.
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AvP-Insolvenz
Kurz nach Bekanntwerden der AvP-Insolvenz wurde primär über mögliche Aussonderungsrechte an den damaligen Guthaben von AvP diskutiert. Mittlerweile geht es auch um Aussonderungsrechte zu den Zahlungen, die erst nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung am 16. September 2020 auf Treuhandkonten eingegangen sind oder die jetzt noch ausstehen. Dies betrifft insbesondere Abrechnungsvorgänge, die am Stichtag bereits liefen. Die AvP hatte die noch offenen Forderungen auf etwa 200 Millionen Euro beziffert. Da die AvP jedoch keine vollständige Debitorenbuchhaltung geführt habe, seien verlässliche Angaben zu den derzeit noch offenen Forderungen „weiterhin nicht möglich“, berichtet der Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos.
Weniger als 1 Million Euro für Aussonderungsberechtigte
Für Apotheken, die mit der AvP eine spezielle Zusatzvereinbarung getroffen hatten, hatte Hoos schon im Januar 2021 Aussonderungsrechte für ausstehende Zahlungen anerkannt. Dies betreffe 314 Offizinapotheken sowie Krankenhausapotheken mit 220 Institutskennzeichen. Die Beträge müssten vielfach manuell zugeordnet werden, weil die Kostenträger Gesamtbeträge in Sammelabrechnungen für viele Apotheken überweisen und die gezahlten Beträge wegen Retaxationen von den Sollbeträgen abweichen können. Der Insolvenzverwalter habe im Berichtszeitraum etwa 942.200 Euro von den Treuhandkonten an aussonderungsberechtigte Apotheken ausgekehrt, erklärt er in seinem Bericht.
13 Leistungserbringer klagen auf Aussonderungsrechte
Darüber hinaus hätten weitere Leistungserbringer (also Apotheken) Aussonderungsrechte geltend gemacht. Der Insolvenzverwalter habe diese Ansprüche geprüft und zusätzlich eine externe Kanzlei mit der Prüfung beauftragt. Diese Prüfungen habe ergeben, dass weitere Aussonderungsrechte nicht bestehen. Da dies jedoch zwischen dem Insolvenzverwalter und den Anwälten der Apotheker umstritten sei, hätten bisher 13 Leistungserbringer auf Aussonderungsrechte geklagt. Dabei gehe es sowohl um Forderungen gegen Kostenträger als auch um die Geschäftsguthaben von AvP, die zu Beginn der Insolvenzverwaltung bestanden hatten.
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