Praktische Tipps zur COVID-19-Impfung in den Apotheken

Kemmritz: „Das Impfmanagement wird wichtiger sein als alles andere“

Berlin - 23.12.2021, 16:45 Uhr

Was können Apotheker schon vorbereiten für künftige Corona-Impfungen? (Foto: Apothekerkammer Berlin)

Was können Apotheker schon vorbereiten für künftige Corona-Impfungen? (Foto: Apothekerkammer Berlin)


Material, Impfdokumentation und Software

Das Material

Dass man beim Impfen Handschuhe, Tupfer und Pflaster benötigt, ist selbstverständlich. Auch auf die Idee, eine Abfallbox für benutzte Spritzen bereitzustellen, dürften die meisten Apotheker:innen noch selbst kommen. Doch auch an Nierenschalen oder Edelstahltabletts für den Transport der aufgezogenen Spritzen sollte man denken und sie vorab beschaffen, ebenso wie Desinfektionsmittel für Haut, Hände und Flächen. Erfolgt die Impfdokumentation elektronisch, empfiehlt sich jeweils ein Tablet im Impfraum sowie im Bereich für das Aufklärungsgespräch, die an einen WLAN-fähigen Drucker angebunden sein muss. Denn die Unterschrift des Impflings für die Einwilligung sollte händisch erfolgen – es braucht also auch desinfizierbare Kugelschreiber in ausreichender Menge. Bei papiergebundener Dokumentation gilt das ohnehin, dann sollten auch zum Beispiel Klemmbretter für die Impfwilligen besorgt werden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte darüber nachdenken, ein Stirnthermometer für den Betrieb anzuschaffen – denn ab einer Körpertemperatur von 38,5 °C des Kunden oder der Kundin raten Ertner und Kemmritz davon ab, ihn oder sie in der Apotheke zu impfen. Nicht zu vergessen ist auch eine Uhr im Bereich für die Nachbeobachtung, falls jemand weder Armbanduhr noch Mobiltelefon parat haben sollte. Denn nach 15 Minuten dürfen die Geimpften gehen, eine erneute Ansprache, ob alles in Ordnung ist, sei nicht gefordert, so Kemmritz. Übrigens: Wer sich weigert zu bleiben, den könne man nicht dazu zwingen. Wichtig sei jedoch das Angebot, betonte die Präsidentin.

Die Impfdokumentation

Folgende Dokumente sind bei der COVID-19-Impfung in der Apotheke wichtig: Aufklärungsmerkblatt (hier geht es zum Download auf der RKI-Seite), Einverständniserklärung des Impflings (Vordruck hier abrufbar), die Dokumentation der Impfung selbst, Impfbescheinigung für Geimpfte (Einleger drucken oder Eintrag ins Impfbuch) und digitales Impfzertifikat. Zudem sind die durchgeführten Impfungen täglich an das RKI zu melden.

Die Impfdokumentation, so Ertner, soll künftig vollständig über das Verbändeportal laufen können. Derzeit arbeite man daran, auch die Meldung an das RKI technisch möglich zu machen.

Die Software

Software-Unterstützung könne dabei helfen, die Organisation zu erleichtern und Papier zu sparen, sagte Ertner. Es sollte Kundinnen und Kunden möglich sein, einfach im Internet einen Termin zu buchen, diesen zu verschieben oder abzusagen und idealerweise den Anamnesebogen vorab online auszufüllen. Für die Apotheke wäre es wünschenswert, bestimmte Zeitfenster und Termindichten festlegen zu können, eine Absagefunktion zur Verfügung zu haben, die Impfdokumentation sowie die Meldung an das RKI elektronisch vornehmen zu können und idealerweise aus dem System heraus auch die Abrechnungsunterlagen erstellen zu lassen. Nachrückerlisten oder Überbuchung können zudem dabei helfen, mögliche Terminausfälle zu kompensieren.

Vieles davon soll künftig über das Verbändeportal gehen, informierten Ertner und Kemmritz, abgesehen von der Terminbuchung. Dafür sei der DAV im Gespräch mit einem externen Anbieter, den man gegebenenfalls an das Portal anbinden werde.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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