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Bankrottvorwürfe gegen früheren Zyto-Apotheker
Gegen Peter S. wird wieder ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen den früheren Zyto-Apotheker Peter S. wegen des Verdachts auf Bankrott – auch seine Mutter wird in diesem Zusammenhang verdächtigt. Die Familie hatte nach der Verhaftung des im Jahr 2018 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilten Peter S. Vermögen übertragen.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Essen schon über längere Zeit Verdachtsmomente geprüft hat, hat sie nach Informationen der DAZ zwischenzeitlich ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. sowie dessen Mutter Doris S. eingeleitet, die auch Apothekerin ist. Gegen den Sohn wird wegen des Verdachts des Bankrotts, gegen die Mutter wegen möglicher Schuldnerbegünstigung ermittelt, erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
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Das Landgericht Essen hat Peter S. wegen Betrugs und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz 2018 zu zwölf Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt, der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Essen 2019 ein Insolvenzverfahren gegen Peter S. eröffnet. Bei einer möglichen Verurteilung wegen der neuen Verdachtsmomente könnte Peter S. nochmal länger in Haft bleiben: Wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens beiseite schafft oder verheimlicht, kann mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Gleichfalls Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft drohen der Mutter aufgrund möglicher Schuldnerbegünstigung: Wenn sie in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit ihres Sohns Bestandteile seines Vermögens – mit seiner Einwilligung oder zu seinen Gunsten – beiseite geschafft oder verheimlicht hat. Wann die Ermittlungen gegen beide abgeschlossen werden können, ist laut Staatsanwaltschaft noch offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
„Offensichtlich kollusiv zusammengewirkt“
Nach der Verhaftung von Peter S. im November 2016 hatte die Familie verschiedene Vermögensgegenstände übertragen – so die Apotheke, die die Mutter anschließend zunächst wieder betrieb. Im Insolvenzverfahren hatte Doris S. Forderungen in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro gegen ihren Sohn angemeldet.
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Der frühere, inzwischen verstorbene Insolvenzverwalter Klaus Siemon hatte gegen Doris S. geklagt, um Vermögensübertragungen rückgängig zu machen. Sie hatte nach der Verhaftung ihres Sohns mehrere Vollstreckungsbescheide gegen ihn erwirkt – „ohne jeden Widerstand“, wie es in der vorliegenden Klageschrift heißt, die der DAZ vorliegt. „Aufgrund der Vollstreckungsbescheide gelang es der Beklagten, teilweise noch vor der Staatsanwaltschaft, auf erhebliche Vermögenswerte des Schuldners zuzugreifen.“
So war Peter S. laut Siemon schon im Dezember 2016 zahlungsunfähig – Mutter und Sohn hätten „offensichtlich kollusiv zusammengewirkt“. Siemon verwies in seiner Klageschrift etwa auf einen Darlehensvertrag in Millionenhöhe, der auf März 2011 datiert ist. Die Unterschrift von Peter S. weiche „nicht unerheblich“ von einer Unterschrift eines Vertrags von Juli 2011 ab, schrieb Siemon.
Im Zivilprozess zwischen dem Insolvenzverwalter und Doris S. hatten die Richter am Landgericht Essen im Mai 2021 einen Vergleich angesetzt, nach dem Doris S. das Apothekenvermögen nicht zurückübertragen, aber auf ihre Forderungen verzichten und noch 900.000 Euro in die Insolvenzmasse zahlen muss. Eigentlich hätte Siemon die Zustimmung der Gläubigerversammlung einholen müssen, doch offenbar aufgrund seiner schwerwiegenden Erkrankung verstrich eine Frist und der Vergleich trat zwischenzeitlich in Kraft. Gleichzeitig veranlasste die Klageschrift von Siemon die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Peter und Doris S. zu prüfen und nun einzuleiten.
3 Kommentare
Insolvenz Zytol-Apotheker
von Dr. Albrecht Emmerich am 22.01.2022 um 14:11 Uhr
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AA
von Renate Okrent am 22.01.2022 um 10:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Insolvenz Zytol - Apotheker
von Rosali Voigt am 02.02.2022 um 0:31 Uhr
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