Bankrottvorwürfe gegen früheren Zyto-Apotheker

Gegen Peter S. wird wieder ermittelt

Berlin - 21.01.2022, 10:45 Uhr

Muss Peter S. länger in Haft bleiben? Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt nun wegen weiterer möglicher Straftaten des mit einem Berufsverbot belegten Pharmazeuten. (Foto: IMAGO / Rupert Oberhäuser)

Muss Peter S. länger in Haft bleiben? Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt nun wegen weiterer möglicher Straftaten des mit einem Berufsverbot belegten Pharmazeuten. (Foto: IMAGO / Rupert Oberhäuser)


Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen den früheren Zyto-Apotheker Peter S. wegen des Verdachts auf Bankrott – auch seine Mutter wird in diesem Zusammenhang verdächtigt. Die Familie hatte nach der Verhaftung des im Jahr 2018 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilten Peter S. Vermögen übertragen. 

Nachdem die Staatsanwaltschaft Essen schon über längere Zeit Verdachtsmomente geprüft hat, hat sie nach Informationen der DAZ zwischenzeitlich ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. sowie dessen Mutter Doris S. eingeleitet, die auch Apothekerin ist. Gegen den Sohn wird wegen des Verdachts des Bankrotts, gegen die Mutter wegen möglicher Schuldnerbegünstigung ermittelt, erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht Essen hat Peter S. wegen Betrugs und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz 2018 zu zwölf Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt, der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht Essen 2019 ein Insolvenzverfahren gegen Peter S. eröffnet. Bei einer möglichen Verurteilung wegen der neuen Verdachtsmomente könnte Peter S. nochmal länger in Haft bleiben: Wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens beiseite schafft oder verheimlicht, kann mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Gleichfalls Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft drohen der Mutter aufgrund möglicher Schuldnerbegünstigung: Wenn sie in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit ihres Sohns Bestandteile seines Vermögens – mit seiner Einwilligung oder zu seinen Gunsten – beiseite geschafft oder verheimlicht hat. Wann die Ermittlungen gegen beide abgeschlossen werden können, ist laut Staatsanwaltschaft noch offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Insolvenz Zytol-Apotheker

von Dr. Albrecht Emmerich am 22.01.2022 um 14:11 Uhr

Insolvenz mit Vermögenswerten von 120.000.000,00 € als Apotheker! Für mich unvorstellbar. Ich war fast 40 Jahre als Feld- Wald- und Wiesenapotheker tätig aber solche Summen? Als Insolvenzsumme? Da muss schon einiges schiefgelaufen sein. Schlimm dabei: Viele Leute glauben, solche Summen sind bei Apotheken an der Tagesordnung.

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AA

von Renate Okrent am 22.01.2022 um 10:52 Uhr

Hoffentlich wird dieser Sumpf trockengelegt.....Diese Familie ist grottenhaft schlecht und Geldgierig.....

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AW: Insolvenz Zytol - Apotheker

von Rosali Voigt am 02.02.2022 um 0:31 Uhr

Ich finde jeder der sich mit schuldig gemacht hat ,sollte seine gerechte Strafe bekommen!
Für dieses Geld mussten Menschen mit ihren Leben
bezahlen! Sehr kranke Menschen deren einzigste Hoffnung nur noch die Chemo war, sie wurden betrogen und belogen ohne Skrupel
Dieses Geld sollte man an die Krebshilfe spenden
Denn dort gehört es hin

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