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Neue BAK-Leitlinie
So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen
Ab dem 8. Februar dürfen Apotheken gegen COVID-19 impfen. Welche Voraussetzungen die Betriebe erfüllen müssen und wie die Impfungen ablaufen sollen, fasst die Bundesapothekerkammer jetzt in einer Leitlinie zusammen.
Viele Kolleginnen und Kollegen hierzulande stehen bereits in den Startlöchern, in wenigen Tagen kann es losgehen: Die Apotheken steigen in die Nationale Impfkampagne ein. Nun legt die Bundesapothekerkammer (BAK) einen Leitfaden vor, der über die nötigen Rahmenbedingungen und die Abläufe rund um die Impfung informiert.
Nicht eindeutig geklärt war bisher, ob Apotheken für die Impfungen auch Räumlichkeiten abseits ihrer Betriebsräume nutzen dürfen. Die Einschätzung der BAK: Aufgrund der Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sei die Durchführung von COVID-19- Schutzimpfungen an die öffentliche Apotheke gebunden. „Insofern gelten hinsichtlich der Raumanforderungen die apothekenrechtlichen Grundsätze insbesondere des § 4 ApBetrO“, stellt sie klar. Die zuständigen Behörden der Länder könnten jedoch auf der Basis des § 2 SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung Ausnahmen gestatten. Zu beachten ist in jedem Fall, dass wesentliche Änderungen der Nutzung der Apothekenbetriebsräume gemäß § 4 Abs. 6 ApBetrO anzeigepflichtig sind. „Es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob diese das Impfen als eine solche wesentliche Änderung erachtet und was im Falle einer erforderlichen Anzeige zu beachten ist.“
Ist der Masernschutz Pflicht?
Knifflig wird es bei der Frage, ob alle Mitarbeitenden einer Apotheke, in der gegen COVID-19 geimpft wird, aufgrund der Bestimmungen des § 20a IfSG gegen Masern und COVID-19 geimpft sein müssen. Diesbezüglich sieht die BAK derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit. „Die ABDA steht in Kontakt mit dem BMG, um diese Frage zu klären“, schreibt sie in ihrer Leitlinie. Bislang liege aber keine Positionierung des Ministeriums vor. „Vorsorglich sollten sich Betriebserlaubnisinhaber daher vor der Aufnahme von COVID-19- Schutzimpfungen mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, sofern Angehörige des Apothekenpersonals zum Stichtag keinen Immunitätsnachweis vorlegen können.“ Impfenden Apotheker:innen muss zudem eine Immunisierung gegen Hepatitis angeboten werden, ergänzt das Gremium im Kommentar zur Leitlinie. „Aus Gründen des Arbeitsschutzes sollen Impfungen nicht von werdenden und stillenden Müttern durchgeführt werden.“
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Zu den weiteren Voraussetzungen zählt natürlich, dass Apothekenleiter:innen die erforderliche Selbstauskunft bei ihrer Kammer eingereicht und bestätigt bekommen haben. Zudem müssen Apotheker:innen, die COVID-19-Schutzimpfungen bei Personen ab einem Alter von zwölf Jahren durchführen, erfolgreich an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben. Auch wer sich für die Grippeimpfung in der Apotheke hat fortbilden lassen, darf gegen Corona impfen, allerdings nur Erwachsene. „Die Delegation der Tätigkeit an Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation ist nicht gestattet“, unterstreicht die BAK.
Was dürfen PTA?
Nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal kann die Apotheker bei der Durchführung der Impfung unterstützen, schreibt die Bundesapothekerkammer. Die Grenzen sind klar: „Insbesondere die Aufklärung und die Durchführung der Impfung im engeren Sinn muss eine nach § 20b IfSG geschulte Person höchstpersönlich erbringen“, heißt es in der Leitlinie.
6 Kommentare
Impfungen in Apotheken
von Frieda am 30.01.2022 um 8:41 Uhr
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AW: Impfungen in Apotheken
von Holger am 31.01.2022 um 8:59 Uhr
So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen
von Rumpelstilzchen am 29.01.2022 um 18:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Weil einfach einfach..
von Thomas Kerlag am 28.01.2022 um 20:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
So sollen die COVID-19-Impfungen in den Apotheken ablaufen
von Rumpelstilzchen am 28.01.2022 um 18:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: So sollen die COVID-19-Impfungen in den
von K. Stülcken am 29.01.2022 um 14:42 Uhr
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