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26. Januar 2022
Die Impfungen gegen Covid-19 in Apotheken stehen kurz vor dem Start. Impfen dürfen in Apotheken nur Apothekerinnen und Apotheker – das Impfen darf nicht an nicht-approbiertes Personal delegiert werden. Aber darf ärztliches Personal angeheuert werden, das die Impfungen in der Apotheken vornimmt? Nun ja, mein liebes Tagebuch, da reden die Juristen ein Wörtchen mit, denn die ärztliche Person ist in der Apothekenbetriebsordnung, im Apothekenrecht nicht vorgesehen. Ganz ausgeschlossen ist es allerdings nicht, die Corona-Impfung z. B. an einen Arzt zu delegieren, der zeitweise in der Apotheke die Impfung vornimmt. Allerdings gibt es da die eine oder andere Hürde zu nehmen, wie ein Jurist in einem DAZ-Artikel erläutert. Im Zweifel sollte man immer versuchen, das Vorhaben, einen Arzt, eine Ärztin in der Apotheke mit der Impfung zu betrauen, von der Aufsichtsbehörde genehmigen zu lassen. Alternative: Die Apotheke vermietet dem Arzt Räumlichkeiten, z. B. auch außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheke – der Arzt agiert dann als selbstständiger Arzt. Nun ja, mein liebes Tagebuch, irgendein Weg findet sich.
Wir wissen zwar noch immer nicht, wann genau das E-Rezept definitiv kommt. Ein Startdatum fürs E-Rezept traut sich das Bundesgesundheitsministerium nicht mehr zu nennen. Dagegen wissen wir nun, was noch passieren muss, bis es kommt: So soll sichergestellt sein, dass bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden, nämlich: Mindestens 30.000 Rezepte sollen in einer weiterlaufenden Testphase erfolgreich abgerechnet werden. Na, mein liebes Tagebuch, das ist doch mal eine klare Ansage. Die bisher in der Fokusregion Berlin-Brandenburg abgerechneten 42 Rezepte können da nicht mithalten. Außerdem wollen die Krankenkassen in dieser Testphase eng mit den den Apotheken zusammenarbeiten, damit technische Fehler bei der Abrechnung nicht zur Retaxierung führen. Darüber hinaus sollen alle Beteiligten noch regelmäßig aktuelle Daten zu Lage, Ausstattungsgrad und Einsatzbereitschaft liefern. Also, mein liebes Tagebuch, dann warten wir auf die Ergebnisse der Testphase und hoffen, das bis dahin auch die zahlreichen noch offenen Fragen rund ums E-Rezept geklärt werden.
Auch diese Frage nähert sich einer endgültigen Klärung: Bis spätestens ab Juli soll es möglich sein, dass Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, SMC-B-Karten mit bis zu acht unterschiedlichen Telematik-IDs einsetzen können. Das hat die Gesellschafterversammlung der Gematik verkündet. Damit dürfte der Hickhack zwischen Gematik und den Landesapothekerkammern, die dagegen Widerspruch eingelegt hatten, beigelegt sein. Wie es in einer Gematik-Mitteilung heißt, haben die Landesapothekerkammer „nun bis längstens 30. Juni 2022 Zeit, das Herausgabeverfahren für Institutionskarten von Apotheken mit unterschiedlicher Telematik-Kennung umzusetzen“. Und wie die Gematik liebevoll ergänzt, dürften die Kammern das Verfahren auch bereits „vorfristig etablieren“, im Klartext: Es spricht nichts dagegen, wenn sich die Kammern damit auch ein bisschen beeilen.
5 Kommentare
warum ohne PTA
von A. May am 31.01.2022 um 10:59 Uhr
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Warum ohne PTA s?
von Ulrich Ströh am 30.01.2022 um 8:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Warum ohne PTA s
von Reinhard Rodiger am 30.01.2022 um 14:44 Uhr
AW: Warum ohne PTA s
von Holger am 31.01.2022 um 8:51 Uhr
AW: Warum ohne PTA s
von Reinhard Rodiger am 31.01.2022 um 13:38 Uhr
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