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- Die Nöte beim Notdienst
Welche Arzneimittel muss eine Apotheke im Notdienst an Lager haben? Sollte die Apotheke im Notdienst leichter Aut-simile anwenden dürfen? Und wie können notdiensthabende Apothekerinnen und Apotheker vor belästigenden Anrufen geschützt werden? Zu diesen Themen behandelte der Deutsche Apothekertag (DAT) insgesamt vier Anträge – die Meinungsbildung dazu ist nicht bei allen Themen abgeschlossen.
Das Thema Apotheken-Notdienst ist immer wieder für Diskussionen, Änderungen und mögliche Verbesserungen gut. Das zeigten auch die vier Anträge, die mit großer Leidenschaft auf dem Apothekertag behandelt wurden.
Keine Lagerempfehlungen
So konnte sich das Plenum nicht darauf verständigen, ob es sinnvoll ist, eine Leitlinie zu erarbeiten, in der verbindliche Empfehlungen für die Lagerhaltung der Apotheken in Nacht- und Notdiensten gegeben werden. Hintergrund des Antrags sind die zum Teil öffentlich geführten Diskussionen über eine vermeintlich uneinheitliche Bevorratung der Apotheken, mit denen man sogar Forderungen nach ergänzenden Versorgungsmodellen begründet.
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Man befürchtet, dies könne dazu führen, dass Ärzte ein Dispensierrecht im Nachtdienst fordern oder dass sogar die Forderung nach Abgabeautomaten außerhalb von Apotheken laut werden könnte. Eine Leitlinie, welche Arzneimittel in den Zeiten des Nacht- und Notdienstes in jeder diensthabenden Apotheke verfügbar sind, könnte die Diskussion versachlichen, so die Antragsbegründung.
So richtig anfreunden konnte sich das Plenum allerdings nicht mit dieser Idee einer Leitlinie für verbindliche Empfehlungen zur Lagerhaltung im Nachtdienst. Der Antrag wirke so, als sei etwas in der Lagerhaltung der Apotheke nicht in Ordnung, so die Gegner des Antrags. Außerdem müsse sich doch jede Apotheke individuell bevorraten, abhängig von der Lage und den Arztpraxen. Schließlich wurde die Diskussion ohne Abstimmung dazu per Geschäftsordnungsantrag abgebrochen: Übergang zum nächsten Antrag.
Mehr Aut-simile im Nachtdienst?
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe wollte sich mit einem Antrag für Erleichterungen bei der Rezeptbelieferung im Notdienst aussprechen: Es sollten mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, verordnete Arzneimittel und Medizinprodukte auszutauschen, wenn diese nicht in der Apotheke vorrätig sind, zum Beispiel durch „die Abgabe eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (aut simile) auch ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt, sofern er nicht erreichbar ist und die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist“.
Während die Antragsteller eine Verbesserung der sofortigen Versorgung der Patienten im Fokus haben, sehen Gegner des Antrags einen zu starken Eingriff in die ärztliche Therapie. Andere sagten, sie würden diese Frage des Austausches sehr pragmatisch sehen und bereits machen, sogar ohne Retaxationen. Das Plenum stimmte jedoch dafür, diesen Antrag in den Ausschuss zu verweisen: Der Antrag sei zwar vom Ansatz her richtig, müsste aber noch ausgearbeitet und genauer abgeklärt werden.
Abgabe von Dauermedikamenten?
Ein weiterer ähnlicher Antrag von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Apotheken sollte in dringenden Fällen außerhalb der Praxisöffnungszeiten und im Notdienst die Abgabe von Dauermedikamenten an chronisch kranke Patientinnen und Patienten ohne Vorlage einer ärztlichen Verschreibung ermöglicht werden, um eine Therapieunterbrechung zu vermeiden.
Man wolle mit dem Antrag erreichen, eine saubere juristische Lösung zu erarbeiten, um diese Abgabe zur ermöglichen. Befürworter sehen in diesem Antrag auch die Möglichkeit, chronisch Kranken im Notfall unbürokratisch zu helfen. Doch auch hier gab es kritische Anmerkungen: Wichtig sei, die Haftung in diesen Fällen eindeutig zu klären. Und manche Personen könnten diese Möglichkeit auch ausnützen, im Notdienst auf schnellem Weg an ihre Arzneimittel zu kommen. Noch viele offene Fragen. Der Antrag wurde an einen Ausschuss überwiesen.
Mehr Schutz gegen Belästigung
Deutlich fiel das Votum für einen Antrag der Apothekerkammer Hamburg und der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz aus: Der Gesetzgeber solle „geeignete Maßnahmen zum Schutz von notdiensthabenden Apothekerinnen und Apothekern vor bedrohlichen und belästigenden Anrufen zu ergreifen und umzusetzen“.
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Auslöser für diesen Antrag waren mehrere Diskussionen und Beiträge in Foren, die zeigten, dass vor allem im Notdienst die sexuelle Belästigung von Apothekerinnen und Apotheker am Telefon zugenommen hat. Auch „politische“ Anrufe und Beschimpfungen durch Corona-Leugner und Impfgegner seien immer wieder vorgekommen. So sei es auch Aufgabe der Standesvertretungen, jede Art von Missbrauch des apothekerlichen Notdienstes ernst zu nehmen.
Der Antrag könnte auch ein Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheke sein, um zu zeigen, dass diese Gefahr der Belästigung erkannt ist und man dagegen vorgehen wird. Man fordere daher den Gesetzgeber auf, solche belästigende Anrufe während des Notdienstes in Apotheken unter Strafe zu stellen. Der Deutsche Apothekertag nahm diesen Antrag an.
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