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Immer weniger Schutzmaßnahmen
Bürgertests und Masken werden zum Auslaufmodell
Nach drei Jahren Pandemie bröckeln die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus: Ab kommenden Montag ist Schluss mit kostenlosen Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer SARS-CoV-2-Infektion. Und ab 2. Februar wird es keine Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr mehr geben.
Die Coronavirus-Testverordnung sieht noch bis Ende Februar 2023 einen Anspruch auf Bürgertests auf Staatskosten vor – allerdings längst nicht mehr für jedermann. Und ab dem 16. Januar schmälert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten weiter: Dann werden auch Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, sich nicht mehr freitesten können. Das entspricht auch dem Trend in den Ländern: In vielen ist die Absonderungspflicht schon gefallen, sodass auch das Freitesten keine Bedeutung mehr hat. Medizinisches Personal muss sich allerdings weiterhin vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen und hat auch Anspruch darauf. Generell kostenlos bleiben die Bürgertests bis 28. Februar, insbesondere auch für Bewohner:innen und Besucher:innen von Kliniken und Pflegeheimen.
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte am heutigen Freitag zudem an, dass zum 2. Februar die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fallen soll. Im Nahverkehr ist sie in vielen Bundesländern schon nicht mehr Pflicht – beziehungsweise soll es in Kürze nicht mehr sein.
„Wir müssen die vulnerablen Gruppen weiter schützen, die Pandemie im Blick behalten, aber wir können im Alltag etwas mehr Eigenverantwortung wagen“, sagte Lauterbach. Die Krankheit dürfe durch diese Schritte aber nicht verharmlost werden. Lauterbach rief die Bürger:innen auf, „weiter in Innenräumen und auch in Zügen freiwillig Maske zu tragen, wenn man sich und andere schützen möchte.“
Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern. Das Bundesgesundheitsministerium kann diese Regelung aber per Rechtsverordnung aussetzen.
Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
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