Turnusdienste von 8 bis 22 Uhr

BVDAK-Chef Hartmann: ABDA soll Notdienste bundesweit organisieren

Berlin - 24.02.2023, 12:15 Uhr

Einmal im Monat Notdienst pro Apotheke muss reichen, meint BVDAK-Chef Hartmann. (Foto: IMAGO / Gutschalk)

Einmal im Monat Notdienst pro Apotheke muss reichen, meint BVDAK-Chef Hartmann. (Foto: IMAGO / Gutschalk)


Kassenabschlag und Nullretax streichen, Fixum rauf auf 10 Euro und erleichterte Abgaberegeln verstetigen: Die Liste dessen, was BVDAK-Chef Stefan Hartmann von der Politik fordert, ist lang. Und auch die ABDA nimmt er in die Pflicht – sie soll die Notdienststruktur bundesweit komplett neu aufstellen und die Apotheken entlasten.

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) unterstützt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in ihrer deutlichen Kritik an der Politik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). In einem offenen Brief an den Minister hatte sie die im Entwurf eines Lieferengpass-Gesetzes vorgesehene 50-Cent-Vergütung für das Management bestimmter Engpässe als einen „Ausweis von Missachtung und Misstrauen uns Apothekerinnen und Apothekern gegenüber“ genannt. Dem schließt sich der BVDAK-Vorsitzende Stefan Hartmann an. „Ich habe den Eindruck, dass wir ApothekerInnen mit unseren Teams nur noch lästige Kostenverursacher sind, die ausgequetscht werden können“, sagt er laut einer Pressemitteilung des Verbands vom gestrigen Donnerstag.

Das sei in den übrigen Bereichen des Gesundheitswesens wie etwa im Krankenhaussektor, bei der Notfallversorgung oder im Pflegebereich ganz ähnlich, meint Hartmann. „Wer es noch nicht gemerkt hat: Wir laufen in Riesenschritten auf englische Verhältnisse zu, beziehungsweise haben diese schon, merken es nur noch nicht, weil wir das als gegeben hinnehmen.“

Mit den geplanten 50 Cent Aufwandsentschädigung verdeutliche die Politik einmal mehr ihre Haltung gegenüber den Apotheken. „Seit 2004 wurde das Honorar nicht angepasst, jetzt auch noch um 23 Cent gekürzt. Das ist eine Unverschämtheit. Das Honorar muss auf über 10 Euro ohne Kassenabschlag angehoben werden“, fordert Hartmann. „Daneben müssen die erleichterten Austauschregeln beibehalten werden, die Präqualifizierung und die Null-Retax-Regelung abgeschafft werden.“

Notdienst maximal einmal im Monat

Auch die ABDA nimmt der BVDAK-Chef in die Pflicht: Sie soll jetzt die Struktur des Apothekennotdienstes in die Hand nehmen. Mit Blick auf die stetig sinkende Zahl der Apotheken hierzulande hält er es für notwendig, die Regelung der Dienstbereitschaft komplett neu und bundesweit EDV-gestützt aufzustellen. Turnusnotdienste mit maximal einem Notdienst im Monat von 8 bis 22 Uhr seien „vollkommen ausreichend“, heißt es weiter. Derzeit sind für die Organisation des Notdienstes in Deutschland die 17 Apothekerkammern zuständig. Vor welchen Herausforderungen sie dabei stehen und welche Lösungsansätze es gibt, erfahren Sie hier.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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