Verbindliche Adressbestellung startet

Bei der Gedisa gibt es jetzt KIM

Berlin - 04.01.2024, 17:15 Uhr

Schon mit KIM-Adresse ausgestattet? Die ist ab April ein Muss für Apotheken, die bei der TI-Finanzierung keine Abstriche einfahren wollen.  (Foto: contrastwerkstatt / AdobeStock)

Schon mit KIM-Adresse ausgestattet? Die ist ab April ein Muss für Apotheken, die bei der TI-Finanzierung keine Abstriche einfahren wollen.  (Foto: contrastwerkstatt / AdobeStock)


Seit Oktober 2023 konnten sich Apothekeninhaber*innen bereits eine KIM-Adresse bei der Gedisa reservieren. Jetzt ist es auch möglich, die reservierten KIM-Adressen verbindlich zu bestellen. Bis Ende März muss jede Apotheke eine KIM-Adresse haben, wenn sie ihre volle TI-Pauschale bekommen will.

Die Gesellschaft digitaler Services für Apotheken (Gedisa) hat am Donnerstag mitgeteilt, dass Apothekeninhaberinnen und -inhaber bereits reservierte Gedisa-KIM-Adressen jetzt verbindlich bestellen können. Laut der IT-Tochter von 16 Landesapothekerverbänden und -vereinen sind jetzt alle nötigen Voraussetzungen geschaffen. Bisher seien circa 5.000 Adressen reserviert worden.

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Bereits Mitte Dezember hatte die Gedisa mitgeteilt, dass die ersten Vor-Ort-Apotheken erfolgreich mit KIM-Adressen ausgestattet worden seien – sie erprobten sie als Friendly User schon einmal und erklärten sich bereit, Verbesserungen anzuregen. Und die Gedisa nutzte die vergangenen Wochen, um alles Weitere vorzubereiten. 

Insbesondere ist sie nun durch die Gematik als KIM-Anbieter zugelassen. Zudem sei ein Bestellprozess implementiert worden, der einfach und schnell durch den Bestellvorgang leite. Ist die Bestellung verbindlich erfolgt, wird KIM durch einen Servicepartner installiert. Ein entsprechender Termin ist zu vereinbaren. Zu haben sind die Adressen im Rahmen eines Dreijahresvertrags.

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist die sichere Mailanwendung in der Telematikinfrastruktur (TI). Mit der KIM-Adresse können Nachrichten und Dokumente mit sensiblen Daten schnell und sicher versendet werden. Durch den Gesetzgeber ist jede Vor-Ort-Apotheke dazu verpflichtet, die Nutzung mindestens einer KIM-Adresse bis Ende März 2024 nachzuweisen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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