Nach Wegfall des BtM-Status

Cannabis-BtM-Rezepte sind 28 Tage gültig

Berlin - 19.04.2024, 10:45 Uhr

Die Produktion von Medizinalcannabis läuft auf Hochtouren. (Foto: IMAGO / Torsten Leukert)

Die Produktion von Medizinalcannabis läuft auf Hochtouren. (Foto: IMAGO / Torsten Leukert)


Cannabisverordnungen auf BtM-Rezept haben jetzt eine Gültigkeitsdauer wie gewöhnliche (E-)Rezepte: 28 Tage. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband geeinigt.

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April hat sich auch im Medizinalcannabismarkt viel bewegt. Cannabis und Dronabinol sowie das Fertigarzneimittel Sativex gelten nicht mehr als Betäubungsmittel und sind wie normale verschreibungspflichtige Arzneimittel zu behandeln – auch bei der Verordnung.

Allerdings sind die entsprechenden Produkte im ABDA-Artikelstamm noch als BtM gekennzeichnet. Der neue Status ist daher noch nicht in der Apotheken- und Praxissoftware verankert. Erst zum 1. Mai soll sich das ändern. Bis dahin können weiterhin BtM-Rezepte genutzt werden. Retaxationen soll es deshalb in dieser Zeit nicht geben, sagte der GKV-Spitzenverband zu.

Nun gibt es eine weitere Übereinkunft zwischen Deutsche Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband: Cannabisverordnungen auf BtM-Rezept, auf dem sich kein weiteres Betäubungsmittel befindet, sollen eine Gültigkeitsdauer von 28 Tagen statt der für BtM-Rezepte üblichen sieben Tage haben. Damit sind sie genauso lange gültig wie Muster-16-Verordnungen beziehungsweise E-Rezepte, auf denen diese Arzneimittel im Grunde auch zu verordnen sind, soweit es möglich ist. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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