- „Für Fertigarzneimittel nach § 52b Abs. 3f AMG
- Für Arzneimittel bei Adhoc-Anhörungen der Bundesoberbehörden nach § 52b Abs. 3e AMG
- Für Arzneimittel für ein EU-Los bei Rabattvertragsausschreibungen
- für patentfreie Antibiotika (§130a Abs. 8a SGB V)
- für weitere Wirkstoffe, sofern eine Einstufung vom BMG im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde − Aktuell in Vorbereitung für patentfreie Onkologika“
Hersteller müssen unter diesem Link melden: www.pharmnet-bund.de/dynamic/de/unternehmen/wirkstoffhersteller/index.html
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