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GKV-Umverteilungspläne
Rochell: Kassen sollen nicht den Robin Hood geben
Der Vorsitzende des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, Thomas Rochell, sieht in dem Vorstoß der Kassen zur Apothekenvergütung eine Gefahr für Patientinnen und Patienten und sagt, sie seien „schlicht rechtswidrig“. Gleichzeitig hat er Vorschläge für die Kassen parat, wie sie den Apotheken wirklich helfen können.
Den angeblich reichen Stadtapotheken nehmen, den angeblich armen Landapotheken geben: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist mit seinen Ideen für eine Reform der Apothekenvergütung herausgerückt. Der Deutsche Apothekerverband ließ kein gutes Haar an dem Vorstoß. Auch der Verband innovativer Apotheken kritisierte die Idee.
Nun hat sich auch der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) zu Wort gemeldet. Laut dem Vorstandsvorsitzenden Thomas Rochell bringen die Kassen mit ihrem Vorschlag nicht nur die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten in Gefahr, „die Ideen sind zudem schlicht rechtswidrig“. Das sagte er laut einer Pressemitteilung von diesem Dienstag.
Verstoß gegen einheitliche Preise
Zum einen sieht Rochell in dem Vorschlag einen „Verstoß gegen das durch den Gesetzgeber und auch gerade erst durch das Oberlandesgericht München bestätigte Prinzip der einheitlichen Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel“. Wer krank sei dürfe nicht gezwungen sein, erst Preise zu vergleichen, so Rochell.
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Zum anderen bezeichnete der AVWL-Vorsitzende die Kritik der Kassen an der hohen Apothekendichte in Großstädten als „naiv“. Apotheken siedelten sich im Umfeld von Arztpraxen an. Wenn Apotheken auf dem Land fehlen, sei dies ein Zeichen, dass die Gesundheitsversorgung dort insgesamt ausgedünnt sei. Und: „Die Apotheken auch in den Großstädten sind allesamt an ihren Kapazitätsgrenzen und können nicht unbegrenzt Patienten anderer Apotheken, die schließen müssen, auffangen.“
Lieber auf Regressforderungen verzichten
Rochell fordert die Kassen auf „statt den Robin Hood der Arzneimittelversorgung zu geben“, lieber darauf zu verzichten, „den Apotheken durch ungerechtfertigte Regressforderungen das Leben schwer zu machen und ihnen Leistungen abzuverlangen, ohne sie zu vergüten“. Darüber hinaus sollten sie überlegen, wie sie ihre eigenen Verwaltungskosten reduzieren können und erinnerte daran, dass diese knapp vier Prozent der GKV-Einnahmen ausmachen. „Für die Apotheken zahlen sie nicht einmal halb so viel.“
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