Delegiertenversammlung Landesapothekerkammer Bawü

Notfalldienst-Apotheken: „Dieses System existiert bereits“

Stuttgart - 12.06.2024, 16:45 Uhr

Die geplante Notfallversorgungsreform stößt bei den Apothekerkammern auf Ablehnung. (Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Die geplante Notfallversorgungsreform stößt bei den Apothekerkammern auf Ablehnung. (Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer)


Der Referentenentwurf zur Notfallversorgung sorgt auch bei den Landesapothekerkammern für Ärger. Auf der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart äußerte Präsident Martin Braun Kritik, mit Blick auf die Einbeziehung der Apotheken in das geplante neue System: „Apotheken machen schon 365 Tage im Jahr Notdienste – dieses Modell existiert bereits.“

Die geplante Reform zur Notfallversorgung vom Bundesgesundheitsministerium stößt auch bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg auf Kritik. So sagte Präsident Martin Braun auf der Vertreterversammlung am heutigen Mittwoch in Stuttgart: „Was soll damit erreicht werden? Hat das Gesundheitsministerium schon etwas davon gehört, dass Apotheken 365 Tage im Jahr Notdienste machen? Dieses Modell gibt es schon.“ Auch die ABDA hatte am Vormittag die Pläne abgelehnt und Bedenken hinsichtlich der Reform geäußert. Ähnlich wie ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening bemängelt Braun die „Schaffung von Doppelstrukturen“. 

Der Referentenentwurf, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am vergangenen Donnerstag präsentierte, sieht vor, dass der vertragsärztliche Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste besser miteinander vernetzt werden. Unter anderem ist auch geplant, integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen flächendeckend zu etablieren. Dabei sollen Apotheken eine neue Rolle zugeteilt bekommen.

Kammerpräsident Braun hinterfragte in seiner Begrüßungsrede den vorgestellten Referentenentwurf. Die Integrierten Notfallzentren (INZ) müssten dabei einen dreiseitigen Versorgungsvertrag schließen: Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zusammen mit dem jeweiligen Krankenhausträger und einer öffentlichen Apotheke. Dazu müsste die öffentliche Apotheke als eine Art „Teilapotheke“ auch Räume in dem INZ anmieten – alleine dieser Aspekt sei schon problematisch. „Diese Miete wird sicher nicht gering sein“, wies Braun auf die Kosten hin, „Hygienebau ist teuer.“ Zudem gebe es schon jetzt häufig zu wenig Raum in den meisten Krankenhäusern. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Entwurf zu den integrierten Notfallzentren sehe vor, dass auch Mitarbeiter in den INZ Arzneimittel abgeben dürfen – de facto hieße dies eine Auflösung des momentanen Systems der Trennung zwischen Apotheke und Arzt. 

Zudem leide die KV jetzt schon unter der Auflösung der Notfall-Versorgung. Was aber funktioniere, seien die Notdienste der Apotheken, so Braun weiter: „Man löst ein Problem, das nicht existiert.“ Denn die flächendeckende Notdienst-Versorgung der Apotheken existiere bundesweit und sollte nicht verändert werden. Wozu brauche es da ein neues Gesetz der Notfallversorgung mit Einbindung der Apotheken? „Dadurch entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen INZ und Notdienstversorgung der Apotheken.“

Notdienstzuschlag soll angehoben werden

Im neuen Apotheken-Reformgesetz, das seit Mittwochnachmittag als Referentenentwurf vorliegt, will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Notdienstzuschlag um 30 Prozent anheben: von rund 420 Euro auf 550 Euro je Vollnotdienst. Das Geld dafür, etwa 50 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, stammt künftig aus dem Notdienstzuschlag auf jede Arzneimittelpackung. Dieser Aufschlag soll von 21 auf 28 Cent angehoben werden. 


Stefanie Keppler, DAZ-Ressortleiterin
skeppler@daz.online


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