Nach ärztlicher Erstdiagnose

Azelastin/Fluticason-Nasensprays künftig ohne Rezept

24.09.2024, 13:45 Uhr

Ein Nasenspray, zwei Wirkstoffe – künftig auch ohne Rezept. (Symbolfoto: Syda Productions / AdobeStock)

Ein Nasenspray, zwei Wirkstoffe – künftig auch ohne Rezept. (Symbolfoto: Syda Productions / AdobeStock)


Es hat drei Anläufe gebraucht, aber kombinierte Azelastin/Fluticason-Nasensprays soll es nach Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht künftig ohne Rezept in der Apotheke geben. Allerdings nur als Zweitlinientherapie – dazu sollen die Apotheken beraten.

Anfang 2023 war der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht bereits zum zweiten Mal zu dem Schluss gekommen, dass kombinierte Allergie-Nasensprays aus Fluticason/Azelastin nicht für die Selbstmedikation geeignet sind. Am 16. Juli beriet er erneut darüber und entschied nun, dass das kombinierte Nasenspray künftig auch ohne Rezept erhältlich sein soll. Die dafür notwendige Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist zwar noch nicht erfolgt, Ende August wurden aber die Hintergründe der Entscheidung in einem Ergebnisprotokoll der Beratungen des Ausschusses veröffentlicht. 

Problematisch bei der vorausgegangenen Beratung war gewesen, dass verschiedene solcher im Handel erhältlichen Nasensprays über verschiedene Indikationen verfügten – bei schwerer saisonaler allergischer Rhinitis (AR, Erstlinientherapie) sowie bei mittelschwerer allergischer Rhinitis (Zweitlinientherapie). Eine Beschränkung auf die schwere AR wurde für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht nicht als zielführend angesehen. Und so wurde im dritten Anlauf der Antrag nun für die Behandlung der mittelschweren bis schweren AR gestellt – als Zweitlinientherapie. 

Beratung durch die Apotheke

Das heißt, eine Anwendung in der Selbstmedikation soll künftig nur erfolgen, wenn eine Monotherapie mit den einzelnen Wirkstoffen nicht ausreichend war. Die Apotheke könne dazu beraten, heißt es in einer Präsentation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Anwendung der Kombinationsnasensprays soll in der Selbstmedikation außerdem auf Erwachsene beschränkt sein und die Erstdiagnose muss durch Ärzt:innen gestellt werden. Für den Ersterwerb ist laut dem Ergebnisprotokoll aber dennoch kein Rezept nötig.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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