e-Verordnung

Gesetzliche Krankenkassen erproben digitalen Einlöseweg für Hilfsmittel

Berlin - 06.11.2024, 16:00 Uhr

Armprothesen und andere Hilfsmittel können ab sofort per eVerordnung bezogen werden. (Foto: IMAGO/Funke Foto Services)

Armprothesen und andere Hilfsmittel können ab sofort per eVerordnung bezogen werden. (Foto: IMAGO/Funke Foto Services)


Ab sofort können 34 Millionen gesetzlich Krankenversicherte Hilfsmittel mittels E-Verordnung von Apotheken und Sanitätshäusern beziehen. Ein Zusammenschluss von sieben Krankenkassen startet ein bundesweites „Innovationsprojekt“, in dem wichtige Erkenntnisse für die verpflichtende Einführung der elektronischen Hilfsmittelverordnung 2027 gesammelt werden sollen.

Versicherte der AOK Bayern, Barmer, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, IKK classic, Techniker Krankenkasse und der Hanseatischen Krankenkasse können ab sofort Hilfsmittel über elektronische Verordnungen beziehen. Darüber informierten die Kassen – die sich 2023 zur Arbeitsgemeinschaft eGesundheit (ARGE) zusammengeschlossen hatten – in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Knapp 34 Millionen Versicherte können verschiedene Hilfsmittel über den digitalen Einlöseweg beziehen.

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Mit ihrem Modellversuch wollen die Kassen Praxiserfahrungen sammeln, die für die geplante verpflichtende Einführung der E-Verordnung im Jahr 2027 als Blaupause dienen sollen. Nach ersten erfolgreichen Tests im August und September, beginne man nun mit der bundesweiten Umsetzung, sagte der stellvertretende Geschäftsführer der DAK Gesundheit, Thomas Bodmer: „Unsere innovative und praxistaugliche Lösung per App spart Zeit, Aufwand und Wege – für Versicherte und zugleich für Arztpraxen und Hilfsmittelanbieter.“

Sanitätshäuser und Apotheken, die an dem Projekt teilnehmen wollen, können die dafür notwendigen Daten automatisiert in ihre Branchensoftware übernehmen, heißt es. Für die technische Umsetzung arbeitet das Kassenbündnis mit CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware, dem IT-Systemanbieter HMM, medicomp, der opta data Gruppe und dem IT-Dienstleister CGI zusammen.

Auf der Internetseite egesundheit-deutschland.de informieren die teilnehmenden Kassen über die Produktgruppen, die schon jetzt digital verordnet werden können:

  • Adaptionshilfen
  • Armprothesen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Beinprothesen
  • Brustprothesen
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Epithesen
  • Gehhilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Kranken-/Behindertenfahrzeuge
  • Lagerungshilfen
  • Orthesen/Schienen
  • Sitzhilfen
  • Stehhilfen
  • Orthopädische Schuhe
  • Therapeutische Bewegungsgeräte
  • Toilettenhilfen 

Weitere Produktgruppen sollen später folgen.

Digitalweg soll Zeit sparen

Die E-Verordnung für Hilfsmittel kann über die Versicherten-Apps der Kassen genutzt werden. Nach Angabe der Kassen wurden bisher jährlich noch knapp 35 Millionen Papierverordnungen ausgestellt. Als Vorteil der E-Verordnung wird hervorgehoben, dass dadurch unnötige Rückfragen vermieden werden könnten. Bisher sei fast jede zweite Papierverordnung fehlerhaft, sodass Rückfragen beim Aussteller nötig werden. Hier gebe es viel Potenzial für Zeiteinsparungen: „Automatische Prüflogiken helfen, bei der Ausstellung Fehler zu vermeiden und alle erforderlichen Angaben vollständig einzutragen. Das reduziert unnötige Rückfragen und Telefonate von Hilfsmittelanbietern oder Krankenkassen.“


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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