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Entmachtung des DAT
Hessens Kammerpräsidentin unterstützt Rücknahme der Satzungsänderung
Bleibt es dabei, dass die Beschlüsse des Deutschen Apothekertags künftig nicht mehr bindend sind oder nicht? Die Delegierten des DAT haben die ABDA-Mitgliederversammlung per Ad-hoc-Antrag beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung zurückzunehmen. Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke wird sich bei der Mitgliederversammlung hinter diesen Beschluss stellen
Gemäß einer Satzungsänderung verlieren die Beschlüsse des Deutsche Apothekertags ab dem kommenden Jahr ihre Verbindlichkeit. Sie müssen nur noch sachgerecht berücksichtigt werden. Der DAT ist dann auch kein ABDA-Organ mehr, sondern nur noch eine Institution.
Durchgewunken wurde das im vergangenen Jahr bei der Mitgliederversammlung gemeinsam mit einer ganzen Reihe von Satzungsänderungen, die die Struktur betrafen. Per Adhoc-Antrag haben die Delegierten beim DAT die Mitgliederversammlung aber nun aufgefordert, diesen Beschluss zu revidieren und stattdessen dem Gremium weitere Kompetenzen zugestehen. Eingebracht wurde der Antrag von einer Gruppe von Delegierten, darunter Robin Brünn, Otto Quintus Russe, René Weigand und Stephan Tang von der Landesapothekerkammer Hessen.
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Wie es damit nun weitergeht, liegt in den Händen der Mitgliederversammlung, die am 11. Dezember in Berlin zusammenkommt. Ob die Sache dort auf die Tagesordnung kommt, ist allerdings noch unklar. Die liege noch nicht vor, sagte Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke im Rahmen der Delegiertenversammlung, die am heutigen Mittwoch in Eschborn stattfand und bei der der Umgang mit dem DAT-Beschluss auf der Tagesordnung stand. Sollte die Diskussion über eine Rücknahme der Satzungsänderung es bei der MV nicht auf die Tagesordnung schaffen, werde sie dafür sorgen, so Funke. Sie werde den DAT-Beschluss auch vertreten, wie sie erklärte. Wie eine mögliche Abstimmung ausgeht, könne sie aber nicht sagen.
Die ersten Reaktionen auf dem Podium beim DAT machten im Oktober wenig Hoffnung, dass sich die ABDA-Spitze diesbezüglich einer konstruktiven Diskussion stellen möchte. Die ABDA-Rechtsabteilung machte sofort nach dem Beschluss deutlich, dass er schon auf Grundlage der jetzigen Satzung nicht bindend sei, da Satzungsänderungen in die alleinige Verantwortung der MV fielen. Auch aus den Reihen der Mitgliedsorganisationen sind ambivalente bis kritische Stimmen zu vernehmen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Mitgliederversammlung positionieren wird.
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