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Altersvorsorge

Das anhaltende Niedrigzinsniveau macht auch den Apotheker-Versorgungswerken zu schaffen. Durch Änderungen ihrer Anlagepolitik versuchen diese zwar, weiterhin eine stabile Altersvorsorge zu gewährleisten. Bleiben die Zinsen aber im Keller, werden sich Einschnitte für die Pflichtversicherten nicht vermeiden lassen.

29.03.2016 - DAZ.online

Apotheker-Versorgungswerke kämpfen mit Niedrigzinsen

 Die jüngste Zinssenkung der Europäischen Zentralbank auf nunmehr null Prozent stellt nicht nur Anleger und Kapitalgesellschaften, sondern auch die berufsständischen Versorgungswerke vor große Herausforderungen. „Kapitalsammelstellen wie Versorgungswerke und Pensionskassen kämpfen zunehmend mit der Verpflichtung, einerseits die Rendite, die sie ihren Kunden zugesagt haben, zu erzielen, andererseits dabei aber nicht zu hohe Risiken einzugehen“, stellt dieDeutsche Apotheker- und Ärztebank fest.

11.01.2016 - AZ

Auch in der Industrie befreit

Ein Apotheker, der als Laborleiter für computergestützte Wirkstoffentwicklung angestellt ist, übt eine pharmazeutische Tätigkeit aus und ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Dies hat das Sozialgericht Aachen in einem aktuellen Urteil entschieden. Dabei hat es ausdrücklich auch auf die noch nicht in Kraft getretene neue Definition des Apothekerberufs in der Bundes-Apothekerordnung Bezug genommen.

19.11.2015 - DAZ

Die Rentenversicherung und das Recht

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat, gem. Art. 20 Abs. 1 und 3, 28 Abs. 1 Satz 1 GG. Alle staatliche Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist damit Teil der öffentlichen Gewalt. Deshalb ist auch die DRV an Gesetz und Recht gebunden. Die Bindung an das Recht beinhaltet die Anwendung der Gesetze, wie sie von der Rechtsprechung vorgegeben wird [1]. Gleichwohl lässt die DRV in ihrer Praxis, Apothekern und Ärzten, die in der pharmazeutischen Industrie beschäftigt sind, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu versagen, die Rechtsprechung in entscheidenden Punkten außer Acht.

24.09.2015 - DAZ

Tätigkeit muss zum Kernbereich des Apothekerberufs gehören

Eine Apothekerin stellte im April 2012 erstmals einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – für eine Tätigkeit als Projektmanagerin in der klinischen Forschung. Laut Stellenbeschreibung war es ihre Aufgabe, klinische Prüfungen mit Arzneimitteln der Phase I bis IV vorzubereiten, durchzuführen und abzuschließen. Zudem wurde sie als Vertreterin der Leitung/Management Pharmakovigilanz eingesetzt. Für diese Tätigkeit wurde sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. 

24.09.2015 - DAZ

Medikamentenentwicklung ist apothekerspezifisch

Apotheker, die nicht in einer öffentlichen oder Krankenhaus-Apotheke arbeiten, haben oftmals Schwierigkeiten, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Es kommt darauf an, ob die konkret ausgeübte Tätigkeit berufsspezifisch ist. Im Hinblick auf Pharmazeuten, die in der Industrie tätig sind, hat das Sozialgericht München eine deutliche Ansage gemacht: Die Medikamentenentwicklung in der pharmazeutischen Industrie ist in der Regel apothekerspezifisch.

24.09.2015 - DAZ.online

Noch keine Sicherheit für Apotheker

Die geplante Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte stieß bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochnachmittag auf ein grundsätzlich positives Echo. Die geladenen Sachverständigen sahen aber durchaus Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf von Union und SPD. Peter Hartmann, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), etwa kritisierte, dass der Entwurf bislang keine Regelung für Angehörige anderer freier Berufe treffe.

02.04.2015 - DAZ.online

Maas geht „Zwangsrenten“-Problem an

Die Bundesregierung will die Unklarheiten für abhängig beschäftigte Rechtsanwälte gesetzlich regeln: Das Bundessozialgericht (BSG) hatte überraschend entschieden, dass für Syndikusanwälte eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Versorgungswerken nicht möglich ist. Der nun vorliegende Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll ihnen die Befreiung wieder ermöglichen. Das dürfte auch für Apotheker Entwarnung bedeuten.

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