DAZ-Wochenschau

Cannabis, Ibuprofen und ein gutes Bauchgefühl

17.04.2015, 16:48 Uhr

(Fotos: scottchan, gena96 - Fotolia.com; Montage: DAZ/ekr)

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Der Pharmakovigilanzausschuss der EMA (PRAC) hat seine Empfehlungen zu Ibuprofen veröffentlicht, die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Position zum Thema Cannabis bezogen. Außerdem warnt die Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg vor missbräuchlicher Verwendung von Pseudoephedrin-haltigen Arzneimitteln. Mehr dazu und warum nicht alle Wege nach Rom führen und was das mit dem Bauchgefühl zu tun hat, lesen Sie in unserer Wochenschau.

Ibuprofen

Gibt man Ibuprofen hochdosiert (2400 mg/Tag oder mehr) ist das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse laut PRAC ähnlich hoch wie das von Diclofenac. Kein erhöhtes Risiko wurde für Dosierungen bis 1200 mg festgestellt, wie sie für Selbstmedikation zugelassen sind.

Pseudoephedrin zur Crystal-Synthese

Für die illegale Drogenherstellung wird der Wirkstoff aus Pseudoephedrin-haltigen Fertigarzneimittel zurückgewonnen. Dazu werden diese nach wie vor in großen Mengen in Apotheken bezogen. Die LAK BaWü ruft daher zur Wachsamkeit auf.

Tag der Apotheke

 „Für Ihr Bauchgefühl. Was tun bei Magen-Darm-Beschwerden?“ lautet das diesjährige Motto. Es gibt Flyer zu den Themen „Verstopfung“, „Sodbrennen und Magenschmerzen“ und „Durchfall“ sowie drei Motive für Plakate. Eines davon zeigt den Papst mit dem Slogan „Nicht alle Wege führen nach Rom – bei Magen-Darm-Beschwerden kommen Sie besser direkt in unsere Apotheke. Wir beraten Sie gerne.“ Der Tag der Apotheke findet am 18. Juni statt.

Cannabis aus der Apotheke statt Eigenanbau

Aus Sicht der Bundesapothekerkammer ist ärztlich verordnetes Cannabis vom Anbau bis zur Anwendung nach den gleichen Qualitätsstandards zu behandeln wie jedes andere Arzneimittel und gehört daher in Hände eines Apothekers. Von einem Eigenanbau für medizinische Zwecke hält man seitens der BAK nichts. Auch in den Augen der  Regierung ist ein Eigenanbau nicht vertretbar. Hier prüft man derzeit Wege, den Bezug für Schwerkranke auf Kosten der Kasse zu ermöglichen.

Aus fünf mach drei

Bislang sieht der Gesetzentwurf eine Grenze von fünf regelmäßig eingenommenen Medikamenten vor, ab der Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Bundesgesundheitsminister Gröhe will diskutieren, sie auf drei zu senken.

Pille danach

Seit dieser Woche ist Pidana® auch laut Lauer-Taxe apothekenpflichtig. Verfügbar sind die OTC-Packungen allerdings noch nicht. Bislang ist zur Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel nur  Postinor® mit der Kennzeichnung „apothekenpflichtig“ erhältlich.

Harnwegsinfektionen

Cochrane-Wissenschaftler haben sich mit der Antibiotika-Gabe bei asymptomatischen Bakteriurien befasst. Das Ergebnis: Antibiotika bringen keinen klinischen Nutzen.

Gentherapeutikum Glybera®

Eigentlich wäre diese Woche der G-BA-Beschluss zur frühen Nutzenbewertung fällig gewesen. Erstmalig seit Einführung dieses Verfahrens wurde aber jetzt die gesetzlich vorgesehene Bewertungsfrist überschritten. Grund sind erst jetzt bekannt gewordene mögliche Risiken des Arzneimittels.

HIV-Mittel Viread®

Vor kurzem habe die Parallelvertreiber Medicopharm und Axicorp eine Charge des HIV-Therapeutikums Viread® wegen Manipulationen an der Packung zurückrufen müssen. Es gibt bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass auch andere Importeure von der Fälschung betroffen sind. Laut BfArM könne das aber nicht ausgeschlossen werden.

Gefährliches Supplement

Die amerikanische Aufsichtsbehörde FDA warnt Verbraucher vor dem Muskelaufbaumittels „Tri-Methyl Xtreme“. Das Präparat, das als „dietary supplement“ deklariert ist, soll anabole Steroide enthalten und wird mit schweren Leberschäden in Verbindung gebracht.

Geprüftes Wiegen wird teurer

Die Gebührensätze für die Eichung der Waagen wurden angehoben und das teilweise nicht unerheblich.

Kurkuma kein Wundermittel

Eine Leipziger Apothekerin wollt mit Kurkuma ein Zeichen für gesunde Ernährung setzen. Dabei hat sie Gesundheitsversprechen, die laut Verbraucherzentrale Sachsen unzulässig sind. Sie wurde abgemahnt.


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