DAZ.online-Wochenschau

Nicht-verkehrsfähiges, Nicht-verordnungsfähiges und Gefährliches

23.05.2015, 08:00 Uhr


Wieder werden Importarzneimitteln zurückgerufen: Eurimpharm kann nicht ausschließen, dass einzelne Packungen von Spiriva und Clexane von nicht autorisierten Großhändlern in den Handel gebracht worden sind. Die FDA warnt vor Ketoazidosen unter Gliflozinen. Das Betäubungsmittelgesetz erscheint reformbedürftig. Es verschwendet Geld und schützt nicht ausreichend. Das alles und noch viel mehr können Sie in unserer Wochenschau lesen. 

Nicht-verkehrsfähige Packungen im Handel?

 Die Firma Eurim hat einen Chargenrückruf von Spiriva® und Clexane® veranlasst. Das meldet die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker. Begründet wird dieser Rückruf lediglich mit dem Hinweis, dass einige Packungen nicht verkehrsfähig sein könnten. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat auf Nachfrage etwas genauere Auskunft gegeben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen dieser Charge von nicht autorisierten Großhändlern in den Handel gebracht worden sind. Nach Aussage von Eurim handelt es sich in jedem Fall um unveränderte Originalware. 


Ketoazidosen unter Gliflozin-Therapie

Während der Therapie mit SGLT2-Inhibitoren sind Fälle von Ketoazidosen aufgetreten. Darüber hat die amerikanische Aufsichtsbehörde FDA informiert. Patienten unter Gliflozin-Therapie sollen auf Symptome achten, die auf eine Ketoazidose hinweisen könnten: unspezifische Symptome wie Atembeschwerden, Übelkeit, Erbrechen und Benommenheit, im weiteren Verlauf die Kussmaul-Atmung mit Aceton-Geruch der Atemluft. Betroffen sind Empagliflozin, Dapagliflozin sowie Canagliflozin. 

JacutinPedicul nicht mehr verordnungsfähig 

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen das Läusemittel Jacutin® Pedicul Fluid (Dimeticon) von Almirall nicht mehr erstatten. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte dem Medizinprodukt seine Verordnungsfähigkeit vor einigen Jahren aberkannt – der Hersteller wehrte sich gegen diesen Schritt. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der G-BA zur Streichung berechtigt war.

Weiterhin ruhen die Zulassungen

Die EMA hat ihre Empfehlung bekräftigt, eine Reihe von Zulassungen ruhen zu lassen, die auf klinischen Studien der indischen Firma GVK Biosciences beruhen. Nur für eine Zulassung hob die EMA ihre Empfehlung auf – für rund 700 weitere empfiehlt sie weiterhin das Ruhen. Das indische Auftragsforschungsinstitut soll in Studien falsche Elektrokardiogramme verwendete haben. Bei der erneuten Überprüfung zeigte sich, dass die bisherigen Bedenken weiterhin bestehen. 

BtMG: Mehr Schaden als Nutzen

 Das Betäubungsmittelgesetz ist reformbedürftig: Es verfehlt sein Ziel, Menschen und die Gesellschaft vor den Folgen von Sucht zu schützen, und richtet massive Schäden an. Zu diesem Ergebnis kam der 2. Alternative Drogen- und Suchtbericht. Verbotspolitik und Repression seien gescheitert. Drogenverbote verhinderten Drogenkonsum und -handel nicht. Sie verdrängten das Geschehen ins Verborgene. Nicht zuletzt verschwende die aufwändige Strafverfolgung von Konsumierenden enorme Summen Steuergelder. Eine zeitgemäße Drogenpolitik sollte das Ziel haben, das Leben der Abhängigen und ihre Gesundheit zu schützen. Dafür müsse akzeptiert werden, dass manche Menschen Drogen konsumieren

Mirabegron-Vertrieb eingestellt 

Mirabegron (Betmiga®) wird ab dem 1. Juni 2015 in Deutschland nicht mehr vertrieben, wie der Hersteller Astellas mitteilte. Als Grund für die Marktrücknahme gelten die gescheiterten Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat keinen Zusatznutzen für den Beta-3-Adrenozeptoragonisten zur Therapie der überaktiven Blase gesehen. Patienten, die derzeit mit Mirabegron behandelt werden, müssen demnächst umgestellt werden. Alternativ kann Mirabegron aber auch als Einzelimport bezogen werden, da es in anderen Ländern Europas unverändert erhältlich bleibt. 

Blutdruckkontrolle besser mit Apotheker

Blutdruckkontrolle besser mit Apotheker. Wer einen zu hohen Blutdruck hat, tut gut daran, einen Apotheker in sein medizinisches Betreuungsteam einzubinden. Das ist das Ergebnis der CAPTION-Studie von Pharmazeuten der Universität Iowa. Eingeschlossen waren 625 Patienten mit unkontrolliertem Bluthochdruck. Bei den Patienten, bei denen ein Apotheker am Behandlungsteam beteiligt war, war nach neun Monaten Therapie der systolische Blutdruck stärker gesunken als bei denjenigen, die nicht von einem klinischen Pharmazeuten begleitet worden war. Eine Reduzierung dieser Größenordnung könnte das Risiko des Todes durch Schlaganfall um 23% vermindern.

Zweifel an Anwendungsbeobachtungen

 Sind Anwendungsbeobachtungen ein Instrument, um Erkenntnisse über zugelassene Arzneimittel im Versorgungsalltag zu erlangen – oder sind sie nur Scheinforschung, ein Mittel der Einflussnahme auf Ärzte, ein Instrument der Korruption im Gesundheitswesen? Bei Transparency International glaubt man eher Letzteres. 

Neuer Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Ab dem 26. November 2015 bedarf es zur Anwendung und zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln eines bundeseinheitlichen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte. War die erforderliche Sachkunde zuvor bei Pharmazeuten mit der Approbation sowie bei PTA oder PKA mit ihrem Ausbildungsabschluss abgedeckt, so muss die Sachkunde künftig gesondert nachgewiesen werden. Wer vor dem 14. Februar 2012 bereits sachkundig war – Stichtag ist das Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes – muss nun bis zum 26. Mai 2015 bei der zuständigen Stelle seinen neue Sachkundenachweis anfordern. 

Zehntausende ruinieren sich mit Alkohol

Trotz aller Aufrufe zum Maßhalten riskieren Millionen Menschen Gesundheit und Leben durch Alkohol, Tabak und illegale Drogen. Jedes Jahr sterben mindestens 74.000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch bzw. Alkohol und Tabak, wie aus dem Drogen- und Suchtbericht 2015 hervorgeht. Aktuelle Daten zu Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit gibt es nicht. Hier verweist der Bericht  auf Zahlen aus 2012. Danach ist die Zahl der Medikamentenabhängigen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: In Deutschland sind hochgerechnet rund 2,31 Millionen Erwachsene abhängig von Schmerz-, Schlaf- oder Beruhigungsmitteln. 


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