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Ab 2019 dürfen keine Arzneimittelpackungen ohne gültige Serialisierung auf den Markt gebracht werden. Während es für niedergelassene Apotheken Pilotversuche gab, seien die Klinikapotheken kaum eingebunden, kritisiert der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker. Zudem sei in vielen Fällen die Umsetzung auch nicht praktikabel.
Securpharm – die Zeit drängt
Die Deutschen Krankenhausapotheker hoffen in der Diskussion um die Umsetzung der europäischen Fälschungsrichtlinie für Arzneimittel (FMD) auf zügige Gespräche – mit der Politik, den Pharmaherstellern und den Vertretern von Securpharm. Die Initiative startete 2013 zum Schutz des deutschen Arzneimittelvertriebs vor dem Eindringen gefälschter Arzneimittel, gegründet durch Organisationen wie die ABDA, BPI, BAH und Phagro.
Bei der Umsetzung der verabschiedeten Schutz-Richtlinien drängt die Zeit: Obwohl bereits ab Februar 2019 keine Arzneimittelverpackungen ohne gültige Serialisierung auf den Markt gebracht werden dürfen, sind Deutschlands rund 400 Klinikapotheken aus dem bisherigen Umsetzungsprozess noch weitgehend ausgeschlossen.
So habe es für die Klinikapotheken – anders als für die rund 20.000 niedergelassenen Apotheken – noch keinen Pilotversuch zur Erprobung des Umsetzungsszenarios gegeben, sagt PD Dr. Martin Hug. Er ist Direktor der Apotheke des Universitätsklinikums Freiburg und Sprecher der Projektgruppe FMD des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker. Mehr noch: „Für die Krankenhausapotheken gibt es derzeit noch kein funktionierendes System für die Software-Anbindung an das Securpharm-System“, betont er.
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