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Grundvoraussetzungen für Klinikapotheken fehlen
„Auch für die Krankenhausapotheken ist ein Pilotversuch wichtig, wie er im niedergelassenen Bereich längst stattgefunden hat. Für uns ist er aber noch überhaupt nicht in Sicht.“ Es fehle bislang noch an den Grundvoraussetzungen: „Wir haben keine Hinweise auf Schnittstellen und Definitionen“, kritisiert der Klinikapotheker in Richtung Securpharm: „Leider hat man uns bis heute keinerlei Daten zur Verfügung gestellt.“
Deutschlands Krankenhausapotheker müssen, wie niedergelassene Apotheker auch, die Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen aus dem Jahr 2011 umsetzen. Danach sollen bis Februar 2019 alle in der EU produzierten und in den Verkehr gebrachten verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit Sicherheitsmerkmalen versehen werden, welche eine Identifizierung jeder einzelnen Arzneimittelpackung ermöglichen.Verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten einen fälschungssicheren Code auf der Packung, anhand dessen die Echtheit des Arzneimittels überprüft werden kann.
Dazu ist es notwendig, dass die Verpackung gescannt und die ausgelesenen Daten einer zentralen Erfassungsstelle übermittelt werden. Auch die Klinikapotheken sind künftig zu diesem Schritt gezwungen, was Dr. Torsten Hoppe-Tichy, früherer ADKA-Präsident, unlängst als unangemessenen Aufwand und unsinnig kritisiert hatte.
„Bei öffentlichen Apotheken ist der Scan-Vorgang Teil des Abgabeprozesses,“ unterstreicht Hug nun die Kritik der ADKA. Dagegen findet in Krankenhausapotheken keine direkte Abgabe von Medikamenten an Patienten statt. Deshalb bedeute der geforderte Scan bei tausenden täglich in einer Klinikapotheke bewegten Arzneimittelpackungen einen beträchtlichen logistischen Mehraufwand: Teilweise müssten ganze Paletten umgepackt werden.
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