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Was passiert mit Berufsanerkennungen, Im- und Exporten und Securpharm?
Auch die rund 12.000 britischen Apotheken werden den EU-Austritt unmittelbar zu spüren bekommen. Insbesondere bei den so oft benötigten Fachkräften in den Heilberufen wird sich die Frage stellen, ob Approbationen aus der EU noch so einfach in Großbritannien anerkannt werden können. Seit 2005 gilt die gegenseitige Berufsanerkennung innerhalb der EU. Deutsche Apotheker können hierzulande eine Bescheinigung beantragen, mit der sie sich in allen derzeit noch 28 Mitgliedsstaaten bewerben können.
Aber auch in der alltäglichen Versorgung könnten Probleme auftreten. Insbesondere in den vergangenen Jahren wurden viele wichtige EU-Richtlinien im Arzneimittelbereich auf den Weg gebracht, die auch in Großbritannien inzwischen gelten. Ein Beispiel dafür ist die Richtlinie zur Arzneimittelsicherheit. Wie alle anderen Staaten hat sich auch das Vereinigte Königreich dazu verpflichtet, bis 2019 ein neues Sicherheitssystem an Arzneimittelpackungen einzuführen. In Deutschland läuft die Initiative unter dem Namen „Securpharm“ – Medikamentenpackungen sollen mit einem 3D-Barcode versehen werden, damit sie jederzeit in der Lieferkette „sichtbar“ sind. Sollte sich Großbritannien nicht daran beteiligen, könnte der britische Markt Einfallstor für Fälschungen werden.
Grundsätzlich besteht die Frage, wie das Land mit Importen und Exporten von Arzneimitteln umgehen wird. Insbesondere in England ist der Parallelimport von Arzneimitteln aus der EU ein beliebtes Sparinstrument. Eine EU-Richtlinie schützt den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten. Insbesondere wenn der Euro sich gegenüber dem Pfund vergünstigte, importierten Apotheker viele Medikamente aus EU-Staaten.
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