Apothekerhaus

Der Immobilien-Streit der Brandenburger Apotheker

Berlin - 04.07.2016, 16:00 Uhr

Der Haussegen hängt schief. In Brandenburg wollen Apothekerkammer und Apothekerverband nicht mehr unter einem Dach arbeiten. (Foto: DAZ.online)

Der Haussegen hängt schief. In Brandenburg wollen Apothekerkammer und Apothekerverband nicht mehr unter einem Dach arbeiten. (Foto: DAZ.online)


Die Brandenburger Landesapothekerkammer streitet derzeit nicht nur mit der ABDA. Auch im eigenen Land knirscht es seit geraumer Zeit mit dem Verband. Das liegt insbesondere an den unterschiedlichen Vorstellungen zum gemeinsamen Apothekerhaus in Potsdam. Nun will der Verband ausziehen.

Das Apothekerhaus Brandenburg in Potsdam Bergholz-Rehbrücke liegt ruhig und im Grünen. Abgesehen vom Sanacorp-Großhandelslager gleich nebenan dominieren Wohnhäuser mit Gärten in der unmittelbaren Nachbarschaft. Seit 1996 arbeiten hier Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband Brandenburg unter einem Dach. Inhaber der Immobilie ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der die Kammer zu 60 Prozent, der Verband zu 40 Prozent beteiligt sind.

Doch schon vor einigen Jahren wurde deutlich: Es wird zu eng. Man überlegte, das Nachbargrundstück zu kaufen – doch das ging so einfach nicht. Die Gemeinde bot lediglich einen Erbbaupachtvertrag für 99 Jahre. Da wollte der Verband nicht mitmachen. Aus seiner Sicht gab es bei dieser Variante zu viele Unsicherheiten – auch nachdem die Gemeinde erklärte, dass ein späterer Kauf des Grundstückes nach Abschluss des Pachtvertrags durchaus möglich ist.

Die Kammer pachtete das Grundstück trotzdem – auch ohne Beteiligung des Verbandes. Dennoch plante man gemeinsam weiter. Nachdem behördlicherseits unklar blieb, wie das Nachbargrundstück genutzt werden kann, gab es wieder Unstimmigkeiten zwischen  Verband und Kammer. 2014 war die Stimmung zwischen Kammer und Verband reichlich angespannt. Bei der Kammerversammlung im November schien man sich wieder näherzukommen – doch die Bemühungen um einen Neustart und eine gemeinsame Lösung blieben erfolglos. Bis heute ist das gepachtete Grundstück unbebaut und ungenutzt.

Ablösesumme ermöglicht bequeme Mietzahlungen

Mittlerweile hat der Verband entschieden, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Dies teilte die Verbandsspitze der Kammer Anfang dieses Jahres mit. Zugleich erbat man sich Zeit, um ein geeignetes neues Mietobjekt zu finden. Das klingt angesichts der Vorgeschichte vernünftig – dennoch führte auch diese Ankündigung zu Reibereien. Denn die Kammer möchte nun, dass der Verband der Auflösung der GbR zum Jahresende zustimmt. Sie begründet dies damit, dass sie möglichst rasch bauliche Änderungen planen und vornehmen will.

So lange der Verband Mitgesellschafter ist, sei man alleine nicht handlungsfähig, beklagt die Kammer. Über Änderungen am schon bestehenden Haus könne sie nicht alleine entscheiden. Die Kammer hat dem Verband inzwischen angeboten, die anteilige Summe des Ende 2015 ermittelten Verkehrswerts für das Haus samt Grundstück auszuzahlen. Sollte im Januar noch keine neue Bleibe gefunden sein, könne der Verband vorerst zur Miete in den Räumen bleiben. Ein Gutachten zum Verkehrswert nennt auch Mietpreise, sodass hierüber kein Streit entstehen müsse, meint man bei der Kammer.

Die Kammerversammlung fasste daher bei ihrer Sitzung am 29. Juni einen Beschluss, der ihren Präsidenten Jens Dobbert und ein weiteres Vorstandsmitglied ermächtigt, gegenüber dem Verband die Auflösung der GbR zu erklären – und einige weitere formale Aufgaben im Zuge dieser Auflösung zu übernehmen.

Verband will sich nicht drängen lassen

Bei der Kammerversammlung in der vergangenen Woche war dieser Entscheidung eine Diskussion vorausgegangen, die zeigte, dass der Streit an den Nerven zehrt. Die Verbandsvorsitzende Dr. Andrea Lorenz stellte klar, dass sie sich von der Kammer nicht zu einer Auflösung der Gesellschaft drängen lassen werde. Ihre Vorstellung ist, dass der Verband den Gesellschaftervertrag erst kündigt, sobald neue Räume für die Geschäftsstelle gefunden sind. Mieter im Apothekerhaus will der Verband auf keinen Fall sein – aber auch nicht Blockierer. Wirklich gerne ziehe der Verband nicht aus, betonte Lorenz. Doch eine andere Option sieht sie nicht mehr. Überdies sei es die kostengünstigste Variante, die Ablösesumme für künftige Mietzahlungen zu verwenden. Noch habe man auf dem Mietmarkt aber kein passendes Objekt gefunden, sagte Lorenz. 

Die Kammer will die Auflösung der Gesellschaft rasch hinter sich bringen. Dabei geht es auch um Geld. Das Gutachten, aus dem sich die Ablösesumme für den Verband errechnet, wurde Ende 2015 erstellt. Je mehr Zeit ins Land geht, desto mehr sinke der Wert, so die Annahme – schon durch die Nutzung. Die Kammer setzt nun darauf, dass die Ende September anstehende Mitgliederversammlung des Verbands eine Grundlage für eine nächste Gesellschafterversammlung schafft – und die Auflösung der GbR dann vorangetrieben werden kann. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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