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Apothekerhaus
Der Immobilien-Streit der Brandenburger Apotheker
Ablösesumme ermöglicht bequeme Mietzahlungen
Mittlerweile hat der Verband entschieden, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Dies teilte die Verbandsspitze der Kammer Anfang dieses Jahres mit. Zugleich erbat man sich Zeit, um ein geeignetes neues Mietobjekt zu finden. Das klingt angesichts der Vorgeschichte vernünftig – dennoch führte auch diese Ankündigung zu Reibereien. Denn die Kammer möchte nun, dass der Verband der Auflösung der GbR zum Jahresende zustimmt. Sie begründet dies damit, dass sie möglichst rasch bauliche Änderungen planen und vornehmen will.
So lange der Verband Mitgesellschafter ist, sei man alleine nicht handlungsfähig, beklagt die Kammer. Über Änderungen am schon bestehenden Haus könne sie nicht alleine entscheiden. Die Kammer hat dem Verband inzwischen angeboten, die anteilige Summe des Ende 2015 ermittelten Verkehrswerts für das Haus samt Grundstück auszuzahlen. Sollte im Januar noch keine neue Bleibe gefunden sein, könne der Verband vorerst zur Miete in den Räumen bleiben. Ein Gutachten zum Verkehrswert nennt auch Mietpreise, sodass hierüber kein Streit entstehen müsse, meint man bei der Kammer.
Die Kammerversammlung fasste daher bei ihrer Sitzung am 29. Juni einen Beschluss, der ihren Präsidenten Jens Dobbert und ein weiteres Vorstandsmitglied ermächtigt, gegenüber dem Verband die Auflösung der GbR zu erklären – und einige weitere formale Aufgaben im Zuge dieser Auflösung zu übernehmen.
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