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Indien wegen Patentregelungen in der Kritik
Mit seinem „Kaufangebot‟ wolle Indien nun womöglich Kritiker ruhigstellen, sagte Tahir Amin, Patentexperte von der Initiative for Medicines, Access & Knowledge (I-MAK) gegenüber dem Branchendienst STAT. Vor einigen Wochen hatte das indische Ministerium für Handel und Industrie bereits eine Stellungnahme veröffentlicht, wonach man geistiges Eigentum besser schützen wolle. Die 75 Prozent-Regel ist nun eine weitere, positive Geste an ausländische Firmen.
In der Vergangenheit hatte Indien die Konzerne mehrfach durch seine Auslegung des Patentrechts verärgert. So hatte das indische Patentamt 2012 den Patentschutz für das Krebsmittel Nexavar von Bayer aufgehoben. Die Begründung: Bayer habe das Präparat zu einem zu deutlich zu hohen Preis in Indien angeboten. Verkauft wurde das Original-Präparat für umgerechnet etwa 4400 Euro. Der indische Generikahersteller Natco Pharma wollte eine Kopie herstellen, die in Indien für 140 Euro zu haben sein sollte. Bayer klagte bis zum höchsten indischen Gericht – und unterlag.
2013 verlor der Schweizer Pharma-Konzern Novartis nach sieben Jahren Gerichtsstreit endgültig den Patentschutz für sein Krebsmittel Glivec. Der Oberste Gericht in Delhi erkannte das Produkt nicht als Neuheit im Sinne des Patentschutzes an. Was den Großkonzernen missfällt, kommt Millionen Patienten zugute. Die indischen Hersteller können günstige Kopien nun nicht nur im eigenen Land, sondern auch in viele Schwellenländer verkaufen. Und so hatten auch Ärzte ohne Grenzen die Patentfreiheit begrüßt: Es sei wichtig, dass Indien weiterhin bezahlbare Medikamente für Millionen Patienten in ärmeren Ländern produzieren könne, hieß es in einer Stellungnahme.
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