- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Das Kreuz mit dem IGeL
Baby-TV und die Messung des Augeninnendrucks
Neu untersucht hat der Medizinische Dienst ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, etwa das „Baby-Fernsehen“ in 3D. Das schade nicht - nutze bei Kosten zwischen 20 und 200 Euro aber auch nicht zusätzlich. Mehr als die drei Routine-Ultraschalluntersuchungen seien medizinisch nicht nötig, sagte MDS-Expertin Michaela Eikermann.
Keine neuen Studien gebe es zur häufig angebotenen Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung des grünen Stars. Es bleibe bei der tendenziell negativen Bewertung. Denn die Messung habe nur eingeschränkte Aussagekraft. Patienten könnten verunsichert werden.
Die meisten Patienten - 82 Prozent - kennen Selbstzahler-Leistungen. 52 Prozent derer, die IGeL-Leistungen angeboten bekommen haben, nehmen sie an. Drei von vier Patienten fühlen sich aber nicht ausreichend über Schäden informiert, wie eine MDS-Befragung von 2149 Patienten ergeben hat.
Die Ärzte wehrten sich gegen die Vorwürfe. „Es ist falsch, IGeL unter Generalverdacht zu stellen“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. „Im individuellen Patientenfall können IGeL durchaus medizinisch sinnvoll sein.“ Die Kassen-Zahnärzte bemängelten, dass die Zahnreinigung überhaupt als IGeL-Leistung eingestuft wird, handele es sich doch um eine „wichtige prophylaktische und therapeutische Behandlung“.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritisierte: „Ein Verkauf von Zusatzleistungen gegen Bargeld kann die Arzt-Patienten-Beziehung negativ belasten.“ Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte: „Viel zu häufig werden Patienten überrumpelt von Angeboten, deren Nutzen oft umstritten ist.“ Nötig sei eine vierzehntägige Bedenkzeit.
1 Kommentar
IGel, warum nicht ?
von Heiko Barz am 13.07.2016 um 10:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.