Schmerzpatienten

Cannabis-Eigenanbau schon im September?

Stuttgart - 10.08.2016, 16:15 Uhr

Bald bei einigen Schmerzpatienten in Deutschland legal: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)

Bald bei einigen Schmerzpatienten in Deutschland legal: Cannabis-Eigenanbau. (Foto: Jdubsvideo / Fotolia)


Im April erhielt ein Schmerzpatient in letzter Instanz Recht – und darf zukünftig Cannabis anbauen. Anschließend schnellte die Zahl der Anträge nach oben, pro Monat erhält das BfArM ein gutes Dutzend. Der Anwalt eines Patienten, welcher womöglich als Erster legal anbauen darf, erwartet eine Genehmigung in den nächsten Wochen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im April in letzter Instanz einem Patienten einräumte, zukünftig selber Cannabis anbauen zu dürfen, erwartet sein Anwalt Oliver Tolmein eine baldige Genehmigung. Er rechne „spätestens Anfang September“ mit der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), erklärte er gegenüber DAZ.online. Nachdem die Arzneimittelbehörde zuvor über verschiedene Instanzen versucht hatte, dem Patienten die Genehmigung zu versagen, schrieb ihm das Bundesgericht vor, dass es nicht einmal einen Ermessensspielraum habe: Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Cannabis nicht übernimmt und der Patient nicht das Geld habe, um es sich in der Apotheke zu kaufen, müsse ihm der Eigenanbau erlaubt werden.

Auch ein weiterer Patient könnte womöglich in den nächsten Wochen mit der privaten, legalen Cannabis-Zucht beginnen, erklärt Tolmein. Aktuell seien noch etliche Details zu klären – wie nötige Sicherungsmaßnahmen, die Auswahl der Pflanzen und Verantwortlichkeiten. Voraussichtlich wird der Patient jedoch nicht seinen Fußboden verändern müssen: Zuvor war offenbar unter anderem bemängelt worden, dass er keinen Betonfußboden habe. Die Behörde rechnete wohl damit, dass Cannabis-Diebe ansonsten zu leicht zu den begehrten Pflanzen vordringen könnten.

Viele Anträge in den letzten Monaten

Nachdem das BfArM in den Monaten vor der wegweisenden Entscheidung des Gerichts durchschnittlich nur einen Antrag pro Monat auf Cannabis-Eigenanbau erhielt, gingen zwischen Mitte März und Ende April rund 130 neue Anträge ein. Die Zahl ging zwischenzeitlich zurück, das Interesse hält aber an. „Hier kommen pro Woche so etwa zwei bis drei neue Anfragen an“, erklärt BfArM-Pressesprecher Maik Pommer auf Nachfrage. Bisher sei aber in keinem Fall eine Erlaubnis erteilt worden.

Der Anwalt rechnet mit weiteren Genehmigungen

Die Behörde rechnet nicht damit, dass zukünftig viele Patienten Cannabis selber anbauen dürften, sagt Pommer – und verweist auf das geplante Gesetz, mit dem die Bundesregierung Medizinalhanf rezept- und erstattungsfähig machen möchte. Doch würden die Parlamentarier dieses wohl frühestens nächstes Jahr verabschieden, auch gab es Widerstände in der Union.

Anders als das BfArM erwartet der Rechtsanwalt Tolmein, dass zukünftig durchaus weit mehr als die von ihm vertretenen Patienten Cannabis anbauen dürfen. „Ich rechne auch mit weiteren Genehmigungen, denn die Patienten benötigen Medizinalhanf jetzt – und das Gesetz zur Kostenübernahme durch die GKV ist noch nicht verabschiedet“, erklärt er gegenüber DAZ.online. Auch gebe es kurzfristig nicht genügend Medizinalhanf für die Patienten, denn das BfArM müsste als zukünftige Cannabisagentur erst die Aufträge für den Anbau ausschreiben. „Solange die Versorgung aber nicht sichergestellt ist, haben die Patienten ein Recht, sich selbst zu helfen“, wie das Bundesverwaltungsgericht sehr deutlich gemacht habe, betont Tolmein.

Bauern wollen fürs BfArM Cannabis anbauen

Auch beim zukünftigen „Fremdanbau“ verzeichnet die Arzneimittelbehörde reges Interesse. „Seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Gesetz im Januar 2016 gehen im BfArM täglich Anfragen zum Thema Anbau von Cannabis in Deutschland ein“, erklärt die Behörde.

Die Anfragen stammten hauptsächlich von Einzelpersonen und Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft sowie Obst- und Gemüsebau und von neu gegründeten Unternehmen.

Das BfArM bittet um Geduld

„Über die genaue inhaltliche Ausgestaltung des zukünftigen Verfahrens kann jedoch erst entschieden werden, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist“, betont Pommer. Das Ausschreibungsverfahren müsse alle Kriterien berücksichtigen, die im Einheitsübereinkommen von 1961, im Arzneimittelgesetz und im Betäubungsmittelgesetz für den Anbau von und den Verkehr mit Cannabis als Arzneimittel vorgegeben sind.

Daher bittet das BfArM um Geduld – eine Bewerbung sei erst möglich, wenn die Ausschreibung veröffentlicht wurde. „Vorabanfragen zu den Inhalten des Ausschreibungsverfahrens können seitens des BfArM nicht beantwortet werden.“

Um Cannabis ausschließlich in Arzneimittelqualität an Patienten abzugeben, sollen entsprechende Anforderungen in das Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis einfließen. „Orientierung wird dabei auch die Monografie zu Cannabis für das Deutsche Arzneibuch geben“, erklärt die Behörde. Die zukünftige Monografie, deren Entwurf am 6. Juni im 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, stelle einen ersten Standard zur Verfügung, der für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabis in Arzneimittelqualität von großer Bedeutung sei. Das BfArM hat die Antworten auf Cannabis-Fragen auf seiner Internetseite veröffentlicht



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Alles Kriminelle

von Stevan Menicanin am 11.08.2016 um 15:18 Uhr

Logik....
Gedanken der fahrlässigen Körperverletzung durch Aufrechterhaltung des Verbots.
Das Verbot ist an dem illegalen Handel schuld und Kinder/Jugentliche dadurch der Zugang im Park gewährleistet.
Das Verbot ist an der fahrlässigen Körperverletzung schuld, da Rockerbanden und andere Kriminelle, gewinnorientierte Plantagen betreiben und mit Streckmitteln wie Bleisulfid, Brix, Quarz, überschüssigem Dünnger, Salz und Zucker Arbeiten.
Das Verbot ist daran schuld, dass 1/4 der ab 20. Jährigen und 7-8% der momentan konsumierenden Bevölkerung, keinen Zugang haben, auf das Recht, Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Das Verbot ist daran schuld, dass die medizinische Vorschung sich um Jahrzehnte verspätet hat.
Im Sinne des Volkes ist das nicht.
Der Zusammenhang des Verbots, mit den negativen Folgen, für die Gesellschaft ist offenkundig.
Ein weiteres aufrecht erhalten des Verbots, ist Kriminell und bedroht zwischen 7% und 26%, die körperlichen Unversehrtheit, der Bevölkerung.
Beweis: Erst wenn Ärzte die Obrigkeit über Bleivergiftung in der Bevölkerung informiert, wird die Polizei tätig.
Somit ist der Erhalt der körperlichen Unversehrtheit ein Recht, welches über dem Verbot steht.
Cannabinoide produziere ich selbst.

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