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BfArM im Dialog
Abgrenzung von Arzneimitteln ist ein schwieriges „Geschäft“
Die Abgrenzung von Arzneimitteln zu Produktkategorien wie Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten oder Kosmetika bereitet immer wieder Probleme. Eine weitere BfArM-Dialog-Veranstaltung widmete sich dieser komplexen Materie. Verbraucherschützer beklagen vor allem die Intransparenz in der Vermarktung von Borderline-Produkten.
200 Fachleute informierten sich bei einer Dialog-Veranstaltung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, was bei der Einordnung der so genannten Borderline-Produkte zu beachten ist. Nahrungsergänzungsmittel, ergänzende bilanzierte Diäten, Medizinprodukte, Kosmetika und Biozide, die Bereiche für die Grenzziehung sind breit gefächert. Entsprechend umfangreich und komplex sind die Regeln für die Abgrenzung. Erschwerend kommt hinzu, dass der Rechtsrahmen für die Einstufung und die Entwicklung der Märkte ständig im Fluss ist. „Es gibt immer wieder neue Produkte, die ein Umdenken erfordern.“ sagte BfArM-Abteilungsleiter Michael Horn, in dessen Abteilung die zuständige Stelle für Abgrenzungsfragen angesiedelt ist. „Was gestern Arzneimittel war, kann heute zu einer anderen Produktkategorie gehören.“
Für
die Einstufung von Produkten sind primär die Überwachungsbehörden der
Bundesländer zuständig. Das BfArM kann auf Antrag der Bundesländer über die
Zulassungspflicht von konkreten Produkten entscheiden. Bei Medizinprodukten
kann auch der Inverkehrbringer beim BfArM einen Antrag auf Einstufung stellen. Diese
wird nach Darlegung der „Abgrenzungs-Expertin“ im BfArM, Kerstin Stephan, unter
Berücksichtigung aller Merkmale eines Produktes nach dem „Mosaik-Prinzip“
vorgenommen. Trotzdem ist nicht zu verhindern, dass immer wieder Produkte als
Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika vermarktet werden, die tatsächlich
Arzneimittel sind. Durch die falsche Zuordnung werden sie de facto ohne
Zulassung, also ohne eine behördliche Überprüfung ihrer Qualität, Wirksamkeit
und Unbedenklichkeit, in den Verkehr gebracht.
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