Heilberufler in Sachsen-Anhalt

Ärzte unterstützen Apotheker nach dem EuGH-Urteil

Berlin - 07.11.2016, 10:30 Uhr

Mathias Arnold mahnt: Das EuGH-Urteil kann sich auf andere Heilberufe als Apotheker auswirken. (Foto: ABDA)

Mathias Arnold mahnt: Das EuGH-Urteil kann sich auf andere Heilberufe als Apotheker auswirken. (Foto: ABDA)


Die ABDA hatte angekündigt, sich in Sachen Rx-Boni mit anderen Berufen zu verbrüdern. Zumindest in Sachsen-Anhalt haben die Apotheker nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung jetzt die Rückendeckung von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten. In einer gemeinsamen Erklärung warnen sie vor weiteren Folgen der Entscheidung: Die freiberufliche Honorarordnung sei insgesamt in Gefahr.

Die Kammern und Verbände der Heilberufe in Sachsen-Anhalt kritisieren gemeinsam das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zulässigkeit von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch ausländische Versandapotheken.

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker sind gemeinsam der Meinung: Mit seiner Entscheidung setzt sich der EuGH über das Recht der Mitgliedsstaaten hinweg, eigenständige Regelungen zur Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können. In der Folge stehe zu befürchten, dass auch in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung und damit erstmals die Honorarordnung eines freien Heilberufes zu Fall gebracht wird.

Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt, mahnt: „Wer denkt, die Probleme haben nur die Apotheker, sollte über den Tellerrand schauen. Denn schon morgen kann es Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten treffen, die in ihrer freiberuflichen Tätigkeit eingeschränkt werden.“

Die nun vom EuGH angegriffene Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei Teil einer freiberuflichen Honorarordnung, betonen die Kammern und Verbände. Sie schütze die Bürger vor einer Übervorteilung und ermögliche es, die Interessen von Patienten und Kostenträgern einerseits sowie Apothekern andererseits ausgewogen auszugleichen.

Fehlanreiz zulasten der Solidargemeinschaft

Doch nun verschaffe der EuGH Patienten, die von Arzneimittel-Zuzahlungen befreit sind, eine Einnahmequelle durch Boni. Für die Heilberufler ist dies klar ein Fehlanreiz zulasten der Solidargemeinschaft. Und der kann Folgen haben: Die Rosinenpickerei durch ausländische Versandhändler vermag das flächendeckende Netz der vollversorgenden wohnortnahen Apotheken zu schädigen. „Viele drohen unkontrolliert vom Markt zu verschwinden“, mahnen die Kammern und Verbände.

„Wer sagt denn überhaupt, dass Wettbewerb nur dem Vorteil der Patienten dient?“ fragt Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt. „Das Gegenteil kann genauso eintreffen, wenn demnächst weniger Apotheken mehr Patienten versorgen. Dann kann der Preis für Arzneimittel auch nach oben – statt wie gewünscht nach unten – gehen. Die Industrie macht es bereits vor. Immer dort, wo eine Konzentration weniger Anbieter besteht, steigen die Preise.“

Appell auch an EU-Kommission

Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten weisen darauf hin, dass ihre bewährten freiberuflichen Strukturen Stabilität bedeuten. Auch wirtschaftlich schwierige Zeiten, wie die jüngste Finanzkrise in Europa, hätten sie überstanden. Undifferenzierten Forderungen nach „vermeintlich segensreichen Liberalisierungen" – insbesondere seitens der Europäischen Kommission – erteilen die Kammern und Verbände der Heilberufe in Sachsen-Anhalt daher eine klare Absage. „Gemäß den EU-Verträgen soll es ohnehin der Souveränität der EU-Mitgliedstaaten selbst überlassen sein, ihr Gesundheitswesen eigenständig auch im Hinblick auf den Patientenschutz zu gestalten“, heißt es in der Erklärung.

Rx-Versandverbot zielführend

Doch wo liegt nach dem EuGH-Urteil die Lösung? Derzeit erscheint den Heilberufen in Sachsen-Anhalt die Einschränkung des Versandhandels auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als eine zielführende Option. Der Versandhandel mit diesen Medikamenten ist aktuell in 21 von 28 EU-Staaten nicht zugelassen. Der Handel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibt davon unberührt.

Kooperation mit anderen Berufen

Auch in Westfalen-Lippe gab es bereits Unterstützung aus der Ärzteschaft. Die ABDA hatte ihre Mitgliedsorganisationen in der vergangenen Woche darüber informiert, dass sie derzeit gezielt den Kontakt zu anderen Berufsgruppen suche. Insbesondere wollen die Apotheker sich mit anderen freien Berufen aus dem Gesundheitswesen und anderen Berufsgruppen verbinden, die von einer Preisbindung profitieren, wie beispielsweise Buchhändler. Das politische Ziel der ABDA ist es, auf die möglichen Auswirkungen des EuGH-Urteils auch für andere Berufe hinzuweisen. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.