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Beitragserhöhung für ein Jahr
Zur Kammerversammlung legte die Kammer den Haushaltsplan für 2017 vor, der bei zwei Positionen einmalig erhebliche Mehrausgaben enthält. Erstens soll eine neue Software für die Mitgliederverwaltung und die übrigen Kammeraufgaben angeschafft werden, weil der Anbieter die bisherige Software nicht mehr aktualisiert. Zweitens soll eine Rückstellung gebildet werden, um mögliche hohe Steuerforderungen schnell bedienen zu können. Dabei geht es um Nachforderungen, weil die Vergütungen für den Präsidenten möglicherweise rückwirkend für zehn Jahre als umsatzsteuerpflichtig eingestuft wird.
Siemsen kündigte an, der Vorstand werde nach einer solchen Forderung entscheiden, ob Finanzmittel freigegeben oder eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden soll. Daraufhin schlug der Vorstand vor, die Kammerbeiträge für 2017 deutlich zu erhöhen, und kündigte zugleich an, dass die Beiträge im Folgejahr wieder gesenkt werden könnten. Siemsen riet davon ab, die einmalig erforderlichen Beträge dem Vermögen zu entnehmen. Denn das Vermögen werde 2017 voraussichtlich auf weniger als einen halben Jahresetat sinken und solle danach wieder über diese Marke steigen. Eine solche Reserve sei nötig, damit die Kammer handlungsfähig bleibe, auch wenn große Beitragszahler in Konkurs gingen.
Daraufhin schlug der Kammervorstand vor, die Grundbeiträge für alle Mitglieder um knapp 25 Prozent und den Betriebsstättenbeitrag in allen Positionen der Beitragsstaffel um 20 Prozent anzuheben. Der Grundbeitrag für Vollzeitbeschäftigte wird dann 25 Euro pro Monat betragen. Sowohl der Jahresetat mit den erhöhten Ausgaben als auch die erhöhten Beiträge wurden nach kurzer Diskussion mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Siemsen bekräftigte, dass die Beiträge in Hamburg stets nur für ein Jahr festgelegt werden und damit im nächsten Jahr neu über die Beiträge entschieden wird.
Wechsel in der Geschäftsführung
Außerdem beschloss die Kammerversammlung eine neue Weiterbildungsordnung, nachdem dies schon im Frühjahr vertagt worden war. Für Kammergeschäftsführer Dr. Reinhard Hanpft war es nach 26 Jahren die letzte Kammerversammlung in dieser Funktion. Er hatte im Januar angekündigt, zum Jahresende in den Ruhestand zu treten. Die Kammerversammlung dankte Hanpft mit lang anhaltendem Applaus. Für den Januar ist ein Abschiedsempfang geplant. Hanpft erklärte, bei seiner Arbeit sei ihm wichtig gewesen, immer das Vertrauen der Kollegen zu spüren - und dies habe er gespürt. Für die weitere Arbeit der Kammer verwies Hanpft auf das Zitat des früheren ABDA-Präsidenten Wolf: „Die Zukunft wird pharmazeutisch entschieden.“ Gerade nach dem EuGH-Urteil sei die Arbeit der Kammer besonders wichtig, betonte Hanpft.
Eine große Überraschung war die Vorstellung von Hanpfts Nachfolgerin. Im neuen Jahr wird Ena Meyer-Bürck Geschäftsführerin der Apothekerkammer Hamburg. Die Volljuristin war zuletzt Geschäftsführerin des Landesapothekerverbandes Niedersachsen. Siemsen stellte sie als ausgewiesene Kennerin der Apothekerschaft mit schneller Auffassungsgabe und politischem Geschick vor. Meyer-Bürck erklärte, es sei für sie reizvoll, sich nach der Verbandsarbeit nun den Herausforderungen der ordnungspolitischen Seite zu stellen.
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