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Gröhe in der Kritik
Bundestag ignoriert Heilpraktiker-Skandal
Spielraum von Heilpraktikern einschränken, um Patienten zu schützen
Für den Patientenschützer fehlen außerdem bundesweit einheitliche Standards für den Heilpraktikerberuf. „Dazu zählen eindeutige Vorgaben, was ein Heilpraktiker tun darf und was nicht“, erklärte Brysch. Bislang gelte, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. „Diese Regelung gibt den Heilpraktikern einen viel zu großen Spielraum“, kritisierte er. „Im Sinne des Patientenschutzes muss gelten: Verboten ist alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.“
Für die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogel, ist es gut, dass die Koalition nun die Heilpraktikerprüfung angeht, erklärt sie gegenüber DAZ.online. „Doch die neuen Regelungen gehen nicht weit genug“, betont sie – ohnehin regle das Heilpraktikergesetz von 1939 bislang „sehr wenig“. „Die Verzweiflung von Krebspatienten, denen die Schulmedizin keine Hoffnung mehr machen darf, darf nicht von Scharlatanen zum Geldverdienen genutzt werden“, hatte Vogler gegenüber DAZ.online erklärt. Die vom Bundestag verabschiedeten Vorschläge Gröhes verändern vor allem nicht direkt die Anforderungen, die verhindern sollen, dass notwendige medizinische Diagnostik und Therapien unterlassen werden, kritisiert Vogler. „Dem werden neuen Regelungen leider nicht gerecht.“
Keine invasiven Maßnahmen
Auch der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke, der auch Präsident der Ärztekammer Nordrhein und stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestags ist, hatte sich gegenüber DAZ.online für Einschränkungen von Heilpraktikern ausgesprochen. Er selber halte es für falsch, „bei einer im Zweifel auch autodidaktischen Ausbildung auch invasive Maßnahmen zu ermöglichen“, erklärte er nun – da Heilpraktiker auch beispielsweise Infusionen legen dürfen. Ihm seien seit den tragischen Todesfällen in Brüggen-Bracht einige Fälle geschildert worden, in denen Heilpraktiker Patienten von evidenzbasierten Therapien abgehalten hätten. „Ich finde: Das darf nicht sein“, betonte Henke. Im laufenden Gesetzgebungsprozess hätte es hierfür jedoch keine Mehrheit gegeben.
Seiner Ansicht nach bleibe das Ziel „angesagt“, dass Heilpraktiker nur nicht-invasive Therapien vornehmen dürfen. Speziell bei Krebstherapien sei es problematisch: Seiner Ansicht nach dürften Heilpraktiker erst gar nicht tätig werden, wenn nicht ein Arzt zuvor den Patienten untersucht und darüber aufgeklärt hat, welche anerkannt wirksamen Therapieoptionen es gibt.
Aufsicht muss gestärkt werden
Sowohl Henke als auch SPD-Gesundheitsexperte Edgar Franke, der dem Gesundheitsausschuss vorsitzt, verweisen darauf, dass Alternativmedizin in der Bevölkerung viele Anhänger hätte. Anzunehmen ist, dass dies auch dazu beigetragen haben kann, dass sich das Thema kein Bundestagsabgeordneter groß auf die Fahnen schreiben möchte. Auch wenn Franke sich aktuell nicht näher zu den aktuellen Gesetzesänderungen äußern will, sieht er Gröhe in der Pflicht: Wichtig sei neben Änderungen der Rahmenbedingungen auch, dass die „tatsächliche Aufsicht“ von Heilpraktikern gewährleistet wird. „Das ist der größte faktische Bedarf“, erklärt Franke auf Nachfrage.
Seiner Einschätzung nach handelt es sich bei vielen ihrer Tätigkeiten um eine „Grauzone“. Die Länder, die für die Aufsicht eigentlich zuständig aber oft überfordert sind, müssten mit mehr „Manpower“ ausgestattet und auch vom Bund unterstützt werden, fordert der SPD-Politiker. „Man müsste ihnen etwas mehr Geld geben, damit die Aufsicht gewahrt bleibt“, erklärt er. Doch wie Henke arbeitet Franke bislang noch nicht an einer Gesetzesinitiative, die dies tatsächlich auch umsetzen könnte.
4 Kommentare
Heilpraktiker , Kommentar von Susann
von Hans-Peter Heid am 27.12.2016 um 19:18 Uhr
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Heilpraktiker
von Siebzehnrübl Peter am 14.12.2016 um 9:15 Uhr
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Heilpraktiker
von Hans-Peter Heid am 12.12.2016 um 19:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Heilpraktiker
von susann am 27.12.2016 um 15:35 Uhr
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