Gröhe in der Kritik

Bundestag ignoriert Heilpraktiker-Skandal

Stuttgart - 06.12.2016, 09:30 Uhr

Bislang nur eine kleine Änderung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: Nach Ansicht vieler Gesundheitspolitiker wie auch Patientenschützer muss das Heilpraktikerwesen strenger reguliert werden. (Foto: dpa)

Bislang nur eine kleine Änderung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: Nach Ansicht vieler Gesundheitspolitiker wie auch Patientenschützer muss das Heilpraktikerwesen strenger reguliert werden. (Foto: dpa)


Nachdem mehrere Krebspatienten eines Heilpraktikers verstarben, war eine Regelverschärfung für den Berufsstand unter Politikern Konsens. Doch der Bundestag beschloss nur eine kleine Änderung. Patientenschützer Eugen Brysch fordert gegenüber DAZ.online eine „grundlegende Reform“, und auch Politiker erneuern ihre Kritik.

Der Aufschrei war groß: Nachdem mehrere Krebspatienten eines Heilpraktikers in Brüggen-Bracht kurz nach der Behandlung verstorben waren, sahen Gesundheitspolitiker aller Bundestagsfraktionen gesetzlichen Handlungsbedarf. Seitdem gab es nicht nur bei den Ermittlungen wenig Fortschritt – die Staatsanwaltschaft untersucht noch, ob sich eine kausale Beziehung zwischen der Behandlung mit dem nicht zugelassenen Mittel 3-Bromopyruvat und den Todesfällen herstellen lässt. Doch auch bei der Prävention hakt es, meinen Kritiker: Die Befugnisse von Heilpraktikern sollten deutlich eingeschränkt werden.

Doch die Pläne könnten im Sand verlaufen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte kleine Änderungen an das Dritte Pflegestärkungsgesetz gehängt, das vergangene Woche vom Bundestag verabschiedet wurde: Demnach soll sein Ministerium bis zum Jahresende 2017 Leitlinien für die Zulassungsprüfung von Heilpraktikern erarbeiten – und anders als bisher soll die Prüfung nicht nur ausschließen, dass die zukünftigen Heilpraktiker eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ sind, sondern sie sollen zukünftig auch dem einzelnen Patienten nicht schaden können, so das Gesetz.

Das Thema fiel vom Tisch

Hingegen hatten Gesundheitspolitiker zuvor gefordert, dass nicht nur die Zulassungsprüfung, sondern auch die bislang völlig freie Ausbildung geregelt werden müssen – und dass es klare Beschränkungen für die Tätigkeitsfelder von Heilpraktikern bedürfe. Doch bei der Bundestagssitzung, bei der die kleine Gesetzesänderung beschlossen wurde, war davon nichts mehr zu spüren: Laut Protokoll erwähnte kein einziger Abgeordneter das Wort „Heilpraktiker“ in seiner Rede. Und auch in seiner Pressemitteilung erwähnte Gröhe das Thema nur zu guter Letzt: Er zeigte sich unverbindlich optimistisch, dass die Leitlinien „die Qualität der Überprüfung erhöhen“ werden. Auf Nachfrage bezeichnete eine Pressesprecherin Gröhes dies als „aktuellen Stand“ – weiteren Änderungsbedarf sieht der Minister offenbar nicht.

„Das nun verabschiedete dritte Pflegestärkungsgesetz bringt keine grundlegende Reform des Heilpraktikergesetzes“, erneuert hingegen Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz gegenüber DAZ.online seine Kritik an Gröhe. Es bliebe ungeklärt, wie Anwärter für den Heilpraktikerberuf „deutschlandweit einheitlich“ ausgebildet werden können. „Hierzu wäre ein verbindlicher Ausbildungsgang oder ein geregeltes Studium notwendig“, betonte der Patientenschützer. Die Ausbildung müsse auf klar definierten Lehr- und Studienplänen basieren. „Für die wirksame Qualitätssicherung bei Heilpraktikern ist dies eine wichtige Voraussetzung“, erklärte Brysch.

Spielraum von Heilpraktikern einschränken, um Patienten zu schützen

Für den Patientenschützer fehlen außerdem bundesweit einheitliche Standards für den Heilpraktikerberuf. „Dazu zählen eindeutige Vorgaben, was ein Heilpraktiker tun darf und was nicht“, erklärte Brysch. Bislang gelte, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. „Diese Regelung gibt den Heilpraktikern einen viel zu großen Spielraum“, kritisierte er. „Im Sinne des Patientenschutzes muss gelten: Verboten ist alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.“

Für die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogel, ist es gut, dass die Koalition nun die Heilpraktikerprüfung angeht, erklärt sie gegenüber DAZ.online. „Doch die neuen Regelungen gehen nicht weit genug“, betont sie – ohnehin regle das Heilpraktikergesetz von 1939 bislang „sehr wenig“. „Die Verzweiflung von Krebspatienten, denen die Schulmedizin keine Hoffnung mehr machen darf, darf nicht von Scharlatanen zum Geldverdienen genutzt werden“, hatte Vogler gegenüber DAZ.online erklärt. Die vom Bundestag verabschiedeten Vorschläge Gröhes verändern vor allem nicht direkt die Anforderungen, die verhindern sollen, dass notwendige medizinische Diagnostik und Therapien unterlassen werden, kritisiert Vogler. „Dem werden neuen Regelungen leider nicht gerecht.“

Keine invasiven Maßnahmen

Auch der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke, der auch Präsident der Ärztekammer Nordrhein und stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestags ist, hatte sich gegenüber DAZ.online für Einschränkungen von Heilpraktikern ausgesprochen. Er selber halte es für falsch, „bei einer im Zweifel auch autodidaktischen Ausbildung auch invasive Maßnahmen zu ermöglichen“, erklärte er nun – da Heilpraktiker auch beispielsweise Infusionen legen dürfen. Ihm seien seit den tragischen Todesfällen in Brüggen-Bracht einige Fälle geschildert worden, in denen Heilpraktiker Patienten von evidenzbasierten Therapien abgehalten hätten. „Ich finde: Das darf nicht sein“, betonte Henke. Im laufenden Gesetzgebungsprozess hätte es hierfür jedoch keine Mehrheit gegeben.

Seiner Ansicht nach bleibe das Ziel „angesagt“, dass Heilpraktiker nur nicht-invasive Therapien vornehmen dürfen. Speziell bei Krebstherapien sei es problematisch: Seiner Ansicht nach dürften Heilpraktiker erst gar nicht tätig werden, wenn nicht ein Arzt zuvor den Patienten untersucht und darüber aufgeklärt hat, welche anerkannt wirksamen Therapieoptionen es gibt.

Aufsicht muss gestärkt werden

Sowohl Henke als auch SPD-Gesundheitsexperte Edgar Franke, der dem Gesundheitsausschuss vorsitzt, verweisen darauf, dass Alternativmedizin in der Bevölkerung viele Anhänger hätte. Anzunehmen ist, dass dies auch dazu beigetragen haben kann, dass sich das Thema kein Bundestagsabgeordneter groß auf die Fahnen schreiben möchte. Auch wenn Franke sich aktuell nicht näher zu den aktuellen Gesetzesänderungen äußern will, sieht er Gröhe in der Pflicht: Wichtig sei neben Änderungen der Rahmenbedingungen auch, dass die „tatsächliche Aufsicht“ von Heilpraktikern gewährleistet wird. „Das ist der größte faktische Bedarf“, erklärt Franke auf Nachfrage.

Seiner Einschätzung nach handelt es sich bei vielen ihrer Tätigkeiten um eine „Grauzone“. Die Länder, die für die Aufsicht eigentlich zuständig aber oft überfordert sind, müssten mit mehr „Manpower“ ausgestattet und auch vom Bund unterstützt werden, fordert der SPD-Politiker. „Man müsste ihnen etwas mehr Geld geben, damit die Aufsicht gewahrt bleibt“, erklärt er. Doch wie Henke arbeitet Franke bislang noch nicht an einer Gesetzesinitiative, die dies tatsächlich auch umsetzen könnte. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


4 Kommentare

Heilpraktiker , Kommentar von Susann

von Hans-Peter Heid am 27.12.2016 um 19:18 Uhr

Verehrte Susann, mein Kommentar ist unabhängig von der Pharmalobby; ich habe auch keine Angst vor der Natur, warum auch? Wirtschaftliche Interessen stehen sowohl hinter der pharmazeutischen Industrie wie auch hinter den Firmen, welche Homöopathica und Naturheilmittel vertreiben. Die Herstellung von Allopathischen und homöopathischen Medikamenten ist im Übrigen meistens in einer Hand. Die Behauptung von 40000 iatrogenen Todesfällen und unglaublich vielen Medikamententoten in Deutschland ist ohne Beleg eine postfaktische Propagandaaussage. Offenbar sind Sie bislang von einem bedrohlichen Krankheitsgeschehen verschont geblieben, sodass Sie die Segnungen der wissenschaftlichen Medizin noch nicht am eigenen Leib erfahren mussten. Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass dies so bleibt. Wenn es nämlich um Leben oder Tod geht, so bereiten Heilpraktiker, Homöopathie, Naturheilweisen und Co. ganz schnell den Weg zur Himmelfahrt, wenn nicht rechtzeitig ein geeignetes kuratives Verfahren der wissenschaftlichen Medizin in Anspruch genommen wird.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Heilpraktiker

von Hans-Peter Heid am 12.12.2016 um 19:20 Uhr

Heilpraktiker stellen Diagnosen mit untauglichen diagnostischen Verfahren. Die erhobenen prekären Diagnosen werden dann mit untauglichen therapeutischen Verfahren behandelt. Dies funktioniert nur bei Krankheiten mit einem günstigen natürlichen Verlauf. Da dies bei dem größten Teil der Patienten der Fall ist, bleibt der Schaden in der Regel begrenzt. Kriminell wird die Angelegenheit, wenn es sich um bedrohliche Erkrankungen handelt, für welche die wissenschaftliche Medizin kurative Behandlungsoptionen hätte. Wird deren rechtzeitiger Einsatz durch unzulängliche Behandlungsversuche des Heilpraktikers versäumt, kann es für den Patienten fatal enden.
Der Berufsstand des Heilpraktikers ist ein Anachronismus und einer aufgeklärten Gesellschaft, die sich als Hort der Wissenschaft und Rationalität empfindet, unwürdig

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Heilpraktiker

von susann am 27.12.2016 um 15:35 Uhr

Da spricht die Angst der Pharmalobby vor der Natur als Konkurrenz.
Okay.Aber die 40000 iatrogenen Todesfälle und die unglaublich vielen Medikamententoten in der BRD/Jahr-die sind ganz sicher keine Siegeskrone der Wissenschaftlichkeit und Rationalität und eines solchen Kommentares aber mehr als unwürdig.
(Übrigens:In Frankreich ist Homöopathie ein Studiengang.)

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.