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Wird das Apothekenhonorar komplett reformiert?
Apothekenhonorar: An die Frage um die Zukunft der Rx-Boni in Deutschland schließt sich aber eine viel weitreichendere Thematik an: Wie geht es im nächsten Jahr weiter mit dem Apothekenhonorar? Die SPD und die Versandapotheken sehen das EuGH-Urteil als Chance und wollen das Vergütungssystem der Apotheker gänzlich umwälzen. Die Versender fordern Höchstpreise – Apotheken könnten dann ihrer Honorare bis zu einer gewissen Grenze selbst gestalten. Im Gespräch sind auch zusätzliche Beratungshonorare. Karl Lauterbach fordert gewissermaßen als Ausgleich für die Boni-Freigabe, dass Apotheken Pauschalen abrechnen können, wenn sie abgetrennte Beratungskabinen einrichten.
Kurioserweise ist es nur die SPD selbst, die eigentlich alle Honorar-Debatten in die nächste Legislaturperiode verbannen wollte. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) – zuständig für die Apothekervergütung – hatte im vergangenen Jahr eine umfassende Analyse des Honorars in Auftrag gegeben, um zu schauen, ob und wie sich die Vergütung verändern muss. Das Gutachten soll im Herbst 2017, kurz vor der Bundestagwahl, präsentiert werden. Bis dahin soll sich an der Arzneimittelpreisverordnung nach den Wünschen des BMWi gar nichts verändern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte sich zuletzt jedenfalls gegen ein Beratungshonorar ausgesprochen. Das koste nur mehr Geld, vielmehr wolle er alles beim Alten belassen. Die Position der ABDA in dieser Frage für das Jahr 2017 ist klar: Das Fixhonorar und die 3-Prozent-Marge sollen auch nach dem 2017-Gutachten erhalten bleiben. Zusätzlich fordert DAV-Chef Fritz Becker regelmäßige Überprüfungen des Fixhonorars. Und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wünscht sich dazu noch zusätzliche Honorare für pharmazeutische Dienstleistungen.
Fest steht, dass die Apotheker im kommenden Jahr an zwei Stellen mehr Geld bekommen werden. Noch im ersten Quartal des Jahres 2017 könnte der Bundestag das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) beschließen. Darin enthalten: Ein neues Fixhonorar für die Rezepturherstellung sowie ein höherer Abschlag für die BtM-Abgabe. In den ersten Wochen des Jahres können die Bundestagsfraktionen das Gesetz allerdings noch über Änderungsanträge abändern. Im Sommer hatten sich einige Gesundheitsexperten der Union und SPD in diesem Zusammenhang dafür ausgesprochen, die 3-Prozent-Marge zu deckeln.
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