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Neujahrsempfang AK Nordrhein
„Abenteuerliche, überraschende und vollkommen anmaßende Entscheidung“
Beim Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein in Düsseldorf kritisierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach das EuGH-Urteil zu den Rx-Boni. Er dämpfte allerdings allzu optimistische Erwartungen an den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Verbot des Versandhandels. Die Kammer will mit einer neuen Videobotschaft weitere Überzeugungsarbeit leisten.
Mehr als 250 Repräsentanten des nordrheinischen Gesundheitssystems, Freunde, Partner und Wegbegleiter der nordrheinischen Apotheker sind am heutigen Montag der Einladung der AK Nordrhein ins Maxhaus in Düsseldorf gefolgt, um kurz Rückschau zu halten und sich auf die anstehenden Herausforderungen einzustimmen. Kammerpräsident Lutz Engelen freute sich, als Gastredner den CDU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach begrüßen zu können, für ihn ein „Politiker und Rheinländer, der Politik für die Menschen erlebbar und verständlich macht und damit aus dem normalen Berliner Politikbetrieb deutlich herausragt.“
Das ausgelaufene Jahr 2016 bezeichnete Engelen als „ein Jahr unerwarteter politischer Entwicklungen und Entscheidungen, ein Jahr von Vertrauensverlust in Institutionen und ein Jahr der Unsicherheit. Selbstverständlich nahm er auch das bahnbrechende EUGH-Urteil zu den Rx-Boni aufs Korn. „Was für eine abenteuerliche, überraschende und vollkommen anmaßende Entscheidung, die entgegen des verbrieften Subsidiaritätsprinzips der europäischen Nationalstaaten und entgegen der deutschen Rechtsprechung in diesem Bereich steht, die bis hin zum Bundesgerichtshof entschieden wurde,“ sagte Engelen. Alles, was für ihn zu den Inhalten eines der weltbesten Gesundheitssysteme gehört, stehe damit auf dem Spiel, von der freien Wahl der Apotheke über die flächendeckende Arzneimittelversorgung bis zum Nacht- und Notdienst.
Versandhandelsverbot ist alternativlos
Gottlob habe Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sehr schnell reagiert und einen Gesetzesentwurf zum Verbot des Versandhandels vorgelegt. Dennoch gebe es eine Vielzahl an Stimmen, die ein solches Verbot für völlig unangemessen halten und nach Alternativen suchen, um die Arzneimittelfestpreisigkeit zu sichern. Aus diesem Grund habe der Vorstand der Apothekerkammer Nordrhein ein Rechtsanwaltsteam einer renommierten bundes- und europaweit agierenden Kanzlei mit der Prüfung solcher Alternativen beauftragt. Die Fachjuristen seien zu dem klaren Ergebnis gekommen: „Der Gesetzesentwurf zum Verbot des Arzneimittelversandhandels zur Sicherung des festen Arzneimittelpreises und der sich anschließenden Strukturen ist alternativlos.“
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