Für schwerkranke Patienten

Bundestag erlaubt Cannabis auf Kassenrezept

Berlin - 19.01.2017, 16:30 Uhr

Cannabis wird es zukünftig auf BtM-Rezept aus der Apotheke geben, Kassen müssen die Kosten erstatten. (Foto: stokkete / Fotolia)

Cannabis wird es zukünftig auf BtM-Rezept aus der Apotheke geben, Kassen müssen die Kosten erstatten. (Foto: stokkete / Fotolia)


Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das „Cannabis-Gesetz“ verabschiedet: Patienten mit starken Schmerzen oder Multiple Sklerose können zukünftig Medizinalhanf auf Rezept bekommen – Krankenkassen müssen die Kosten erstatten. Bundesapothekerkammer-Präsident Andreas Kiefer begrüßte den Schritt.

Nach jahrelangen Diskussionen verabschiedete der Deutsche Bundestag am Donnerstag einstimmig das „Gesetz zur Änderung betäubungsrechtlicher und anderer Vorschriften“, mit dem Cannabis Rezept- und erstattungsfähig wird. Für gesetzlich versicherte schwerkranke Patienten, beispielsweise mit chronischen Schmerzen oder Multipler Sklerose, für die es keine Therapiealternativen gibt, müssen ihre Kassen zukünftig im Regelfall die Kosten übernehmen.

Das „Cannabis-Gesetz“ sei wichtig, um die Versorgung schwerkranker Patienten zu verbessern, erklärte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), im Bundestag. „Wir wollen ihr Leid lindern und ihre Versorgung leichter machen“, betonte sie. Dies sei „ein großer Schritt in die richtige Richtung“. Patienten sollen Cannabisblüten oder Cannabisextrakte erhalten – oder auch die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon.

Für Kiefer wird „langjährige Forderung“ aufgegriffen

Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßte in einer Presseerklärung den Schritt. „In ärztlicher Hand ist Cannabis eine weitere Therapieoption“, erklärte ihr Präsident Andreas Kiefer. „Wir freuen uns, dass unsere langjährige Forderung aufgegriffen wurde und medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird“, sagte er. „In Zukunft können Patienten Rezepturarzneimittel aus Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen. Die Krankenkassen können diese Medikamente nach vorheriger Genehmigung auch erstatten.“

Für Apotheker ändert sich mit dem Gesetz, das nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger dem Vernehmen nach zu Anfang März in Kraft treten soll, ein zentraler Punkt: Sie können Medizinalhanf zukünftig auf Betäubungsmittel-Rezept abgeben, eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird nicht mehr benötigt.  



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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